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Gesundheits- und Krankenpflege

Berufsbild

Der/die Gesundheits- und KrankenpflegerIn führt eine umfassende Pflege am Patienten durch und sorgt für die Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung ärztlicher Verordnungen. Sie/er beobachtet den körperlichen und seelischen Zustand der Patienten und erledigt Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Pflege. Soziales Engagement, hohe Leistungsbereitschaft sowie ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein sind notwendige Voraussetzungen für diesen Beruf. Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.

Zugangsvoraussetzungen

  • mindestens erfolgreicher Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss 
  • gesundheitliche Eignung

Ausbildungsdauer

  • 3 Jahre Vollzeitausbildung

Nächster Ausbildungsbeginn

01. September 2013

Nächster Bewerbungszeitraum

ab 01. Juli 2012
Weitere Hinweise zur Bewerbung sowie den Bewerbungsbogen finden Sie unter Bewerbung/Kontakt - Pflegeberufe. 

In Ihrer Bewerbungsmappe erwarten wir ein strukturiertes, begründetes Bewerbungsschreiben, einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf (Datum, Unterschrift), Abschluss- bzw Jahreszeugnis, einen Nachweis von Praktika im Gesundheits- und Sozialbereich sowie Ihrer gesundheitlichen Eignung.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften. Sie umfasst 2100 Stunden theoretischen Unterricht, ausgerichtet an einem lernfeldorientierten Unterrichtskonzept, und 2500 Stunden praktische Ausbildung, die auf Ausbildungsstationen in stationären und ambulanten Bereichen überwiegend im Universitätsklinikum Halle (Saale) stattfindet. Die Schülerin/der Schüler erhält Ausbildungsvergütung. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.

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