Die Antragsunterlagen sind zur Ersteinreichung in Papierform und in elektronischer Form folgendermaßen einzureichen:
8-fach plus 1 CD-ROM, wenn die Ethik-Kommission federführend bzw. zuständig ist
1-fach plus 1 CD-ROM, wenn die Ethik-Kommission beteiligt ist.
Antragsunterlagen zu Amendments sind 1-fach sowie elektronisch (E-Mail) einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Bewertung klinischer Arzneimittelstudien:
Hinweise zur Umsetzung des 2. AMG-Änderungsgesetzes (27.02.2013)
Empfehlung des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen zu Prüfstellen, die vor dem 26.10.2012 zustimmend bewertet wurden
Leitlinie zur Gebührenerhebung der Ethik-Kommissionen in Sachsen-Anhalt
Mustertexte des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen für die Probanden-/Patienteninformation und Einwilligungserklärung
Mustertext zu Erklärungen gemäß GCP-V § 7 Abs. 2 und 3 (Version 13.02.2007)