Bildung und Forschung sind die Grundlagen, auf denen wir unsere Zukunft aufbauen. Die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wohlstands in unserem Land. Wir fördern Bildung und Forschung, weil dies die Grundlagen sind, auf denen wir in einer Welt des Wandels unsere Zukunft aufbauen ... Forschung hilft uns, Neues zu entdecken und Bekanntes besser zu machen.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. ... Ein Schwerpunkt des Ministeriums im Gesundheitsbereich ist der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung und die Biomedizin. Durch das Infektionsschutzgesetz werden Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung deutlich betont, und das öffentliche Gesundheitswesen wird gestärkt. Das Transplantationsgesetz, das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz regeln den rechtlichen Rahmen für diese wichtigen medizinischen Gebiete.
Ob gesunde und sichere Lebensmittel oder nachhaltige Land- und Forstwirtschaft: das Spektrum der Bildungs- und Forschungsthemen des BMEL ist breit gefächert und eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz, Nachwachsende Rohstoffe und der Ernährung der Weltbevölkerung verknüpft. Eine moderne, erfolgreiche Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik muss schnell auf fachlich gut organisierte Forschungseinrichtungen zurückgreifen können.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist es, die Soziale Marktwirtschaft neu mit Leben zu füllen, nachhaltigen Fortschritt zu sichern und den sozialen Zusammenhalt in Deutschland zu stärken.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
Anträge auf Forschungsförderung an Bundesministerien erfordern in der Regel ein so genanntes "Dienstwegexemplar". Bitte erfragen Sie bei der ausschreibenden Stelle bzw. beim Projektträger, ob ein solches Exemplar erforderlich ist.
Sollte ein solches "Dienstwegexemplar" erforderlich sein, schicken Sie bitte Ihren unterzeichneten Antrag 3fach mit einem Begleitschreiben, aus dem hervorgeht, an welchen Projektträger der Antrag weitergeleitet werden soll, an das Forschungsprodekanat. Wir leiten zwei Exemplare an den Projektträger weiter.
Die Bundesregierung hat jetzt eine zentrale Förderberatung "Forschung und Innovation" eingerichtet: Unter einer kostenlosen Telefonnummer erhalten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen künftig aus einer Hand einfach und schnell Zugang zur Forschungs- und Innovationsförderung. Die Beratungsstelle gibt Antworten zu Verfahrenswegen und Konditionen aller relevanten Förderprogramme von Bund, Ländern und der Europäischen Kommission.