Das Tätigkeitsfeld des Sozialdienstes am UKH besteht in der Sozialarbeit im Gesundheitswesen und ergänzt die medizinische und pflegerische Versorgung im Krankenhaus. Der Sozialdienst wird in der Regel dann tätig, wenn aufgrund einer Erkrankung und dem damit verbundenen Aufenthalt in unserer Klinik Fragen im Hinblick auf die Zeit nach der stationären Akutbehandlung entstehen.

  • Beantragung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Anschlussheilbehandlung, geriatrische Rehabilitation, Frührehabilitation)
  •  Sozialrechtliche Beratung (u.a. zu Schwerbehinderung, Krankengeld, beruflicher Wiedereingliederung)
  •  Beratung bei unklarem bzw. fehlendem Status der Krankenversicherung
  •  Organisation von Unterstützungsmöglichkeiten bei der Bewältigung von Krisensituationen und besonderen Lebenslagen (z.B. Sucht, Wohnungslosigkeit, Gewalt)
  • Vermittlung an geeignete Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Beratung zur psychosoziale Versorgung (z.B. Krankheitsbewältigung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Beratung zu einer gesetzlichen Betreuung)
  • Beratung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (z.B. Versorgung minderjähriger Kinder, während der Krankenhausbehandlung und bei Entlassung)
  • Beratung zu Möglichkeiten der ambulanten und stationären pflegerischen Nachversorgung (z.B. ambulanter Pflegedienst, betreutes Wohnen, Hausnotruf, SAPV, Kurzzeitpflege, Pflegeeinrichtungen)
  • Beratung und Antragstellung zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung
  • Organisation der häuslichen ambulanten Pflege
  • Beantragung erforderlicher Hilfsmittel