Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, in unseren Qualitätsberichten über unsere Arbeit und unsere Strukturen zu informieren. Sie enthalten zum Beispiel Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit.