Der Fakultätsvorstand ist für alle Angelegenheiten der Medizinischen Fakultät zuständig, soweit das HMG LSA keine anderen Regelungen vorsieht.
Er führt im Rahmen der Aufgaben der Fakultät die Aufsicht über die der Forschung und Lehre dienen den Einrichtungen, die der Fakultät zugeordnet sind. Er entscheidet über den Einsatz der Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und der sonstigen Mitarbeiter/innen der Fakultät. Er ist für die wirtschaftliche Verwendung der der Fakultät für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel verantwortlich. Der Fakultätsvorstand unterrichtet den Fakultätsrat regelmäßig über alle wichtigen Angelegenheiten.
Der Fakultätsvorstand hat darüber hinaus folgende Aufgaben:
Der Geschäftsverteilungsplan und die Geschäftsordnung sind im Intranet einsehbar.
Aktueller Tätigkeitsbericht der Medizinischen Fakultät: