Sprechzeiten:
Bitte berücksichtigen Sie, dass Auskünfte zu Doktorandenverträgen und Promotionsverfahren hauptsächlich durch Frau Diele erteilt werden! |
Montag 10.00 - 12.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Diele/Frau Wollenhaupt |
Dienstag 13.00 - 15.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Wollenhaupt |
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Diele/Frau Wollenhaupt |
Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Wollenhaupt |
Freitag - keine Sprechzeit - und am: 17.12.2019 Hinweis: am 11.12.2019 wird die Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr verlegt | | |
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung. |
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass an der Medizinischen Fakultät seit dem 23.02.2016 eine neue Promotionsordnung (PO vom 08.12.2015) in Kraft getreten ist. Aufgrund der Übergangsbestimmungen in dieser Ordnung wird darauf hingewiesen, dass für alle Doktorandenverträge, die vor dem 23.02.2016 abgeschlossen wurden, das Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung vom 09.12.2008 weiter geführt wird.
Nachstehend finden Sie einige wichtige Informationen zum Ablauf einer Promotion. Bitte lesen Sie aber unbedingt auch die für Sie gültige Promotionsordnung und die
Allgemeinen Hinweise,
bevor Sie Kontakt mit dem Dekanat, Sachgebiet Promotionen, aufnehmen, lesen Sie bitte die Allgemeinen Hinweise! (Diese Texte sind kürzer und leichter zu verstehen als Sie denken!)
Neue Festlegungen:
(1) Zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens wird kein gebundenes Exemplar der Dissertation benötigt. Bitte senden Sie Ihre Dissertation als PDF-Datei an: iris.wollenhaupt@uk-halle.de!
(2) Persönliche Vorstellung Doktorandinnen bzw. Doktoranden vor dem Promotionsausschuss Im Rahmen der Ausschusssitzungen erfolgen Einladungen der Doktorandinnen und Doktoranden zur persönlichen Vorstellung vor dem Promotionsausschuss (Näheres dazu finden Sie in den Allgemeinen Hinweisen)!
Hinweis: Da zu den Ausschusssitzungen nur eine festgelegte Anzahl an persönlichen Vorstellungen möglich sind, kann sich Ihr Vorstellungstermin ggf. auf einen späteren Sitzungstermin verschieben!
Was heißt eigentlich Promotion?
Durch eine Promotion kann der akademische Grad eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach bzw. Fachgebiet erlangt werden. Sie ist der Nachweis zur Befähigung selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Um diesen akademischen Grad zu erlangen, muss ein Promotionsverfahren durchlaufen werden, welches durch das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Promotionsordnungen der Medizinischen Fakultät zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr. med.", "Dr. med. dent." bzw. "Dr. rer. medic." und die Allgemeinen Hinweise geregelt wird. Die Promotion beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation), einer positiven Begutachtung (drei bzw. zwei Gutachten) und der erfolgreichen öffentlichen Verteidigung.
Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Grundvoraussetzung für eine Promotion ist ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachschulstudium.
Weitere Informationen finden Sie in den Promotionsordnungen und Allgemeinen Hinweisen (einschließlich Erläuterungen zum Ablauf eines Promotionsverfahrens).
Eine Promotion erfordert eine Betreuerin oder einen Betreuer. Diese bzw. dieser muss habilitiert sein oder zu den berufenen Professoren gehören.
Eine Betreuerin bzw. ein Betreuer
- vergibt das Thema,
- betreut die wissenschaftliche Arbeit,
- stellt die notwendigen Anträge,
- ist Gutachter der wissenschaftlichen Arbeit (= Dissertation), (trifft nur für PO vom 09.12.2008 zu)
- ist Mitglied der Verteidigungskommission (wenn zum Termin noch Mitglied der Fakultät ist).
Betreuerinnen bzw. Betreuer sollten ebenfalls mit dem Verfahren vertraut sein und immer die erste Ansprechpartnerin bzw. der erste Ansprechpartner für Sie als Doktorandin bzw. Doktorand sein!
Wie läuft eine Promotion in der Regel ab?
(Ausführliche Regelungen zu finden, in den Promotionsordnungen und den Allgemeinen Hinweisen)
- Findung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers und eines Themas.
- Abschluss eines Doktorandenvertrages einschließlich Betreuungsvereinbarung. Dieser wird durch den Promotionsausschuss bestätigt.
- Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit.
- Schreiben der Dissertation.
- Eröffnung der Promotionsverfahrens (hierzu unbedingt die Promotionsordnungen und die Allgemeinen Hinweise lesen!).
- Begutachtung der Dissertation.
- Verteidigung der Dissertation durch Vortrag und Diskussion.
An der Medizinischen Fakultät werden alle Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss geleitet. Dieser tagt in der Regel einmal monatlich.
Der Vorsitzende des Promotionsausschusses ist Prof. Dr. Rüdiger Horstkorte (Institut für Physiologische Chemie).
Die zuständige (1) Mitarbeiterin ist Frau Heidrun Diele, (2) Sachbearbeiterin ist Frau Iris Wollenhaupt, die Ihnen für Fragen in formellen Belangen gern zur Verfügung stehen:
Telefon: (0345) 557-1898
Telefax: (0345) 557-1493
E-Mail: sg.promotionen(at)uk-halle.de
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen:
a) Mitglieder des Promotionsausschusses
b) Promotionsordnung vom 08.12.2015
c) Promotionsordnung vom 09.12.2008
d) Allgemeine Hinweise mit Ablauf des Promotionsverfahrens
e) Übersicht Verteidígungstermine
f) Kurzinformationen für Betreuer/innen
Formulare: (Bei direktem Anklick erfolgt Weiterleitung bzw. Öffnung)
Sitzungstermine 2020 des Promotionsausschusses
der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:
Sitzungstermin Annahmeschluss Doktorandenvertrag bzw. Zulassungsgesuch
14.01.2020 ⇒ 02.01.2020
04.02.2020 ⇒ 21.01.2020
03.03.2020 ⇒ 18.02.2020
07.04.2020 ⇒ 24.03.2020
05.05.2020 ⇒ 21.04.2020
09.06.2020 ⇒ 26.05.2020
07.07.2020 ⇒ 23.06.2020
01.09.2020 ⇒ 18.08.2020
06.10.2020 ⇒ 22.09.2020
03.11.2020 ⇒ 20.10.2020
01.12.2020 ⇒ 17.11.2020