Auftragsforschung / Vollkostenkalkulation
Die Trennungsrechnung/Vollkostenkalkulation ist eine Vorgabe der EU und ist seit dem 01.01.2009 verpflichtend. Die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt haben, gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfergesellschaft, ein Konzept für die Trennungsrechnung entwickelt und eingeführt. Die Medizinische Fakultät hat auf dieser Basis ein eigenes Kalkulationsschema entwickelt. Die Vollkostenkalkulation wird seit dem 01.01.2011 angewandt.
Auftragsforschung liegt vor, wenn
Wenn die Forschungseinrichtung einen solchen Auftrag ausführt, liegt kein Verstoß gegen das EU-Beihilferecht vor, wenn die Forschungseinrichtung ihre Dienstleistung zum Marktpreis erbringt oder die Forschungseinrichtung ihre Dienstleistung zu einem Preis erbringt, der sowohl sämtliche Kosten als auch eine angemessene Gewinnspanne enthält (entspr. Vollkostenkalkulation).
Zur Ermittlung der indirekten Personalkosten (Personalkosten der am Projekt beteiligten Hochschulmitarbeiter) ist eine Zeitaufschreibung erforderlich.
Wenn eines der nachstehenden Kriterien auf Ihr Projekt / Ihre Studie zutrifft, ist eine Vollkostenkalkulation erforderlich:
Verwenden Sie dann bitte dieses Kalkulationsschema. Bitte verwenden Sie immer die aktuelle Version des Kalkulationsschemas.
Ein abschließender Katalog mit rechtlich eindeutiger Abgrenzung der Auftragsforschung lässt sich nicht aufstellen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei den Ansprechpartnern nach:
Im Zweifelsfall ist auch eine Verständigung mit dem zuständigen Finanzamt (bei Steuerfragen) oder mit Wirtschaftsprüfern erforderlich.
Peggy Patzner
Magdeburger Straße 24
06112 Halle
Tel: 557 4453
Fax: 557 4452
Mail: peggy.patzner@ medizin.uni-halle.de