Die für Promotionsverfahren im Dekanat zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Iris Vogel, die Ihnen für Fragen in formellen Belangen zur Verfügung steht:
Telefon: (0345) 557-1898
Telefax: (0345) 557-1493
Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Die rechtlichen Grundlagen eines Promotionsverfahrens an unserer Fakultät bilden das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr. med." bzw. "Dr. med. dent." sowie die Promotionsordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr. rer. medic.".
Der Fakultätsrat beschließt auf Empfehlung des Promotionsausschusses über die Eröffnung des Promotionsverfahrens, die Mitglieder der Verteidigungskommission, die Gutachter der Dissertation und den Abschluss des Promotionsverfahrens. Dies ist im monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt der Medizinischen Fakultät nachzulesen.
Voraussetzung für die Einleitung eines Promotionsverfahrens ist ein abgeschlossenes Studium der Medizin, der Zahnmedizin (Zeugnis über den Hochschulabschluss) bzw. der Gesundheits- und Pflegewissenschaften.
Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:
Die Promotionsordnung finden Sie hier und die Durchführungsbestimmungen für Doktoranden/innen finden Sie hier.