weitere Informationen zur Forschungsevaluierung

Für die Evaluierung des Forschungserfolges gelten die Regelungen, die auf der Homepage des VB Forschung zu finden sind. Zusätzlich wird auf die folgenden Beschlüsse des Forschungsausschusses bzw. des Fakultätsvorstandes verwiesen.

neue Berechnungsgrundlagen zur LOM (FV 43/13/2020)

Der FV nimmt die neue Berechnungsgrundlage für die LOM-Forschung zur Kenntnis und beschließt deren Umsetzung zum Jahr 2021. Ziel der Anpassung war eine stärker leistungsorientierte und weniger lineare Verteilung der LOM-Forschung. Dazu wurden im Forschungsausschuss intensiv verschiedene Modelle vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis wurde ein Modell aus drei Säulen beschlossen.

SOP zur leistungsorientierten Mittelvergabe des KKH (FV 42/18/2020)

Das Krukenberg-Krebszentrum Halle (KKH) soll als forschungsaktive Einrichtung, welche sich primär mit der Weiterentwicklung der Interdisziplinarität in der Krebsmedizin befasst, in seiner Außenwirkung gestärkt werden und entsprechend seinem Anteil der Forschungsleistungen an der leistungsorientierten Mittelvergabe teilhaben. Das KKH wird LOM-relevant und nach folgenden Kriterien in der Evaluierung berücksichtigt.

  1. Berücksichtigt werden verausgabte Drittmittel von Projekten, die lt. Zuwendungsbescheid/Vertrag einem/r direkten KKH Mitarbeiter/in[1] zugeordnet sind. Bei Mitarbeiter*innen, die nur anteilig aus dem Budget des KKH finanziert werden, muss eine Aufteilung der LOM-relevanten Kennzahlen geprüft und ggf. umgesetzt werden (s. Punkt 3). Weiterhin können von Projekten anderer Einrichtungen (so KKH-relevante Kooperationen bestehen) prozentual Anteile verausgabter Drittmittel an das KKH abgegeben werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem/der Leiter*in der entsprechenden Projekte und dem/der Leiter/in der abgebenden Einrichtung.
  2. Publikationen werden berücksichtigt, wenn der/die Autor/in des Artikels als Affiliation das KKH angegeben hat. Wird neben dem KKH eine weitere Einrichtung genannt, obliegt die Entscheidung zur Zuordnung des Artikels dem/der Autor/in. Alternativ kann analog zu den Drittmitteln eine Quotierung vereinbart werden.
  3. Gehört der/die KKH Direktor/in bzw. der/die KKH Mitarbeiter/in anteilig einer anderen Einrichtung/Klinik an, so sind Projekte und Publikationen, die in das entsprechende klinische Fachgebiet dieser anderen Einrichtung/Klinik fallen und sich deren Ressourcen (MA, Patienten, Räume) bedienen anteilig der entsprechenden Einrichtung/Klinik zuzurechnen. Hierbei leiten sich die Anteile, neben den inhaltlichen Beiträgen, aus dem jeweiligen Einsatz von Personal, Infrastruktur und Sachmitteln ab. In derartigen Konstellationen einer anteiligen Beschäftigung in verschiedenen Einrichtungen/Kliniken und dem KKH ist eine Abstimmung zur Zuordnung der LOM-relevanten Kennzahlen zwischen den Beteiligten vor dem Projektstart nötig und zu verschriftlichen.
  4. Für die Bewertung und Wichtung von Drittmitteln und Publikationen gelten die jeweils gültigen Evaluierungskriterien der med. Fakultät.

Diese Regelung gilt ab dem nächsten Evaluierungszeitraum für 2017 - 2019.


[1] d.h. zumindest anteilig aus dem Budget des KKH finanziert.

Anpassung von Wichtungsfaktoren in der Bewertung von Drittmittelprojekten (FVB 24/12/2019)

Der Fakultätsvorstand beschließt ab dem nächsten Evaluierungszeitraum 2017 - 2019 folgende Anpassung von Wichtungsfaktoren in der Bewertung von Drittmittelprojekten:

  1. Reisemittel und Tagungsgelder, die im Rahmen kompetitiv eingeworbener Projekte bei öffentlichen Drittmittelgebern eingeworben wurden, werden in der Evaluierung mit dem Faktor 0,5 bewertet. Reisemittel und Tagungsgelder, die einem Forschungsprojekt (kompetitives Antragsverfahren, definierte Laufzeit, evtl. Personalmittel) bei einem öffentlichen Mittelgeber zugeordnet werden und keinen reinen Reisezuschuss darstellen, werden zukünftig in der Evaluierung berücksichtigt. Damit werden Projekte mit standortübergreifender und/oder koordinierender Bedeutung entsprechend anerkannt.
  2. Projekte des National Institutes of Health (NIH) sowie des Wellcome Trust werden in der Evaluierung mit dem Faktor 2 bewertet. Projekte des National Institutes of Health (NIH) sowie des Wellcome Trust flossen bisher mit dem Faktor ‚Stiftung-1‘ in die Evaluierung ein. Dies trägt nicht dem kompetitiven Antragsverfahren und der Bedeutung dieser Mittelgeber Rechnung.

Forschungsausschuss (04.07.2019) - Bewertung von Editorials in der LOM

Der Forschungsausschuss spricht sich gegen eine beantragte Höherstufung auf den vollen IF von Editorials aus. Die Bewertung erfolgt weiterhin mit 1/10 des IF und die Kriterien auf der Homepage werden entsprechend aktualisiert.

Fakultätsvorstand (10.10.2016) - Bewertung der Programm- und Projektpauschale

FVB 39/4a/2016: In Änderung zum Fakultätsvorstandsbeschluss vom 11.05.2015 werden ab dem nächsten Evaluierungszeitraum (2013 - 2015) zur Bewertung der Programm- und Projektpauschale bei DFG und BMBF-Projekten die ausgegebenen Mittel der 50%- Kostenstelle des Projektleiters zur Bewertung herangezogen. Diese werden mit dem Faktor "2" und anschließend dem Faktor des Drittmittelgebers in die Bewertung einbezogen. Alle weiteren Kriterien bleiben unberührt.