Anträge nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)

Sehr geehrte Antragsteller:innen,

bitte beachten Sie, dass seit dem 31.01.2022 die Zuständigkeit für die Beratung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln nach der Clinical Device Regulation (CTR) gemäß Ethik-Kom-VO LSA bei der Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesamt für Verbraucherschutz in Dessau liegt. Ein Ausschuss dieser Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt ist an der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität eingerichtet.

Für Anträge, welche sich noch auf die alte Rechtslage und nicht auf die CTR beziehen (vgl. § 148 Abs. 1 und Abs. 2 Arzneimittelgesetz), bleibt die hiesige Ethik-Kommission gem. § 5 Abs. 2 der Ethik-Kom-VO LSA weiterhin zuständig.

Vielen Dank für die Beachtung!

 


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