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Zugangsvoraussetzungen und Ordnungen

Es gibt zwei Zugangsmöglichkeiten zum Bachelor-Studienprogramm. Die Zugangsvoraussetzungen zum Bachelor-Programm richten sich danach, ob bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert wurde oder nicht.

Sie haben noch keine Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf? Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Direkteinstieg in das ausbildungsintegrierende Studienprogramm.

Sie haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf? Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Quereinstieg in das Studienprogramm. 

Lesen Sie hierzu auch folgende Ordnungen:

  • Fachspezifische Ordnung für das Auswahlverfahren zum ausbildungsintegrierenden Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften [Stand 29.11.2012]
  • Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung des ausbildungsintegrierenden Bachelor-Studienprogramms Gesundheits- und Pflegwissenschaften [Stand 29.11.2012]

Zugangsvoraussetzungen Ausbildungsintegriertes Studium

Die Zulassung zum Studium erfordert:

  1. den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) oder eines von einer staatlichen Stelle als Gleichwertig anerkannten Abschluss
  2. den Nachweis über eine begonnene Ausbildung in einem der beiden kooperierenden Ausbildungseinrichtungen in einem der folgenden Gesundheitsfachberufe:
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in),
  • Gesundheits- und Krankenpfleger(in),
  • Altenpfleger(in),
  • Hebamme / Entbindungspfleger,
  • Ergotherapeut(in),
  • Physiotherapeut(in),
  • Logopäde(in),
  • Diätassistent(in) ,
  • Medizinisch-technische(r) Assistent(in) für Radiologie,
  • Medizinisch-technische(r) Assistent(in) für Funktionsdiagnostik,
  • weitere anerkannte Gesundheitsberufe mit direktem Patienten-/Patientinnenkontakt und mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer.

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Zugangsvoraussetzungen Quereinstieg

Sie haben bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert und haben Berufserfahrungen gesammelt, die Sie im Studienprogramm reflektieren und erweitern wollen? Dann können Sie sich für einen Quereinstieg bewerben. Sie beginnen das Studium im 5. Semester und studieren vier Semester bis zum Abschluss. 

Die Zulassung zum Quereinstieg in das Bachelor-Studienprogramm erfordert:

  1. den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) oder eines von einer staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Abschlusses (Bei nicht vorliegender Hochschulreife und einer dreijährigen Berufstätigkeit kann diese Zulassungsvoraussetzung über eine Feststellungsprüfung für den Studiengang Bachelor of Science Gesundheits- und Pflegewissenschaften erworben werden)
     
  2. den Nachweis über eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem der folgenden  Gesundheitsfachberufe:
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in),
    • Gesundheits- und Krankenpfleger(in),
    • Altenpfleger(in),
    • Hebamme / Entbindungspfleger,
    • Ergotherapeut(in),
    • Physiotherapeut(in),
    • Logopäde(in),
    • Diätassistent(in) ,
    • Medizinisch-technische(r) Assistent(in) für Radiologie,
    • Medizinisch-technische(r) Assistent(in) für Funktionsdiagnostik,
    • weitere anerkannte Gesundheitsberufe mit direktem Patienten-/Patientinnenkontakt und mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer.

Bei Vorliegen einer einschlägigen Berufsausbildung erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung die unbenotete Anerkennung der in den folgenden Modulen außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und erbrachten Leistungen:

  • X1: Human- und Biowissenschaftliche Grundlagen von Gesundheit und Krankheit (10 LP)
  • X2: Grundlagen der Psychologie (5 LP)
  • X3: Berufliches Selbstverständnis und Berufliches Handeln in unterschiedlichen Versorgungssettings (10 LP)
  • X4: Berufsspezifisches Handeln planen und evaluieren (10 LP)
  • X5: Angeleitete berufliche Praxis und deren Reflexion (25 LP)

Wichtig: Die Anerkennung außerhalb von Hochschulen erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten berechtigt für sich genommen noch nicht zur Aufnahme des Studiums. Es gelten insofern die Bestimmungen der Fachspezifischen Ordnung für das Auswahlverfahren zum ausbildungsintegrierenden Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften (180 LP). Infolge der Anerkennung kann die Bewerberin oder der Bewerber nach der Immatrikulation in das erste Fachsemester des ausbildungsintegrierenden Bachelor-Studiengangs Gesundheits- und Pflegewissenschaften (180 Leistungspunkte) in das 5. Fachsemester eingestuft werden.

Achtung!

Der Antrag zur Anerkennung außerhalb von Hochschulen erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten muss bis zum 30. November des Vorjahres beim Studien- und Prüfungsausschuss des Studiengangs am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft gestellt werden und den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der oben aufgeführten Berufe enthalten. Dieser Antrag ersetzt nicht den beim Immatrikulationsamt zu stellenden Zulassungsantrag.


 

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