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Voraussetzungen für die Zulassung zur Feststellungsprüfung

  • erweiterter Realschul- oder gleichgestellter Abschluss
  • erfolgreicher (i.d.R. mit der Note "gut") Abschluß einer dreijährigen Berufsausbildung in einem der folgenden Gesundheitsfachberufe:
    • Gesundheits- und Krankenpflege
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
    • Altenpflege
    • Hebamme
    • Physiotherapie
    • Logopädie
    • Ergotherapie
    • Diätassistenz
    • Medizinisch-technische-Assistenz
  • Nachweis einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit nach Abschluß der Berufsausbildung in einem für das Studium einschlägigem Fachgebiet.

Form und Verfahren der Prüfungszulassung

  1. Angaben zur Person (Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz), 
  2. einen tabellarischen Lebenslauf mit der Darstellung der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie der danach ausgeübten beruflichen Tätigkeiten, 
  3. die Angaben des Studienfachwunsches mit kurzer Begründung sowie 
  4. eine Erklärung darüber, ob schon einmal eine Feststellungs- bzw. eine dieser gleichgearteten Prüfung an einer Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule der Bundesrepublik Deutschland erfolglos abgelegt wurde.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlußzeugnisses der Schulausbildung, 
  2. eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlußzeugnisses der Berufsausbildung, 
  3. ggf. amtlich beglaubigte Kopien sonstiger beruflicher Qualifikationsnachweise. 

Das Immatrikulationsamt der Universität entscheidet innerhalb einer Frist von 2 Wochen über die Zulassung zur Feststellungsprüfung und teilt das Ergebnis der Bewerberin/dem Bewerber sowie der/dem für die Abnahme der Prüfung zuständigen Fakultät/Fachbereich schriftlich mit. 

Die schriftliche Prüfung erfolgt in den drei Teilgebieten:

  1. Ethik im Berufsfeld 
  2. Grundlagen der Biologie 
  3. Analyse und Interpretation eines Fachtextes oder Entwurf der Anlage einer Interventionsstudie 

Die mündliche Prüfung enthält einen 15-minütigen Vortrag zu einem selbstgewählten Thema zu Problemen der Praxis in Medizinal- und Gesundheitsfachberufen und den möglichen Lösungsansätzen. In einem weiterführenden Gespräch von 15 Minuten soll die Bewerberin/der Bewerber nachweisen, daß sie bzw. er über Allgemeinwissen sowie soziale Kompetenz verfügt.

Ansprechpartner

Dr. Horst Dreßler

Der Termin der Feststellungsprüfung 2013 wird rechtzeitig bekannt gegeben.