PSMA-Therapie (Prostata spezifisches Membranantigen)

PSMA-Therapie – Was ist das?

Die PSMA-Therapie (Prostata spezifisches Membranantigen) ist eine stationäre nuklear-medizinische Behandlung von Patienten mit Tumorprogress eines metastasierten, hormonrefraktären Prostatakarzinomes unter leitliniengerechter Behandlung.

 

Wie funktioniert das Prinzip der PSMA-Therapie?

Viele Prostatakarzinomzellen besitzen auf ihrer Zelloberfläche das sogenannte Prostata-spezifische Membran-Antigen (PSMA). An diese Struktur binden sich die zur Therapie verwendeten Radiopharmaka, so dass eine genaue Bestrahlung der Tumorzellen möglich ist ohne das relevante Nebenwirkungen auftreten.

 

Für welche Erkrankungen eignet sich die PSMA- Therapie?

Diese Therapie wird bei Patienten mit fortgeschrittenem Prostatakarzinom angewendet bei denen es zu einem Tumorprogress unter der leitliniengerechten Therapie (Kastra-tionsresistent, nach Xofigo/Abirateron/Enzalutamid, nach Docetaxel/Cabazitaxel oder „unfit for chemotherapy“ festgestellt gemäß Facharztstandard) gekommen ist.

 

Welche alternativen Therapieverfahren stehen zur Verfügung?

Die PSMA-Therapie wird im Regelfall erst dann angewendet wenn die leitliniengemäße Standardtherapie ausgeschöpft wurde und es trotzdem zu einem Voranschreiten (Progress) der Erkrankung kommt.

  

Welche Voraussetzungen müssen für die PSMA-Therapie erfüllt sein und welche Voruntersuchungen sind notwendig?

  1. In einem interdisziplinären Tumorboard wird die Indikation zur Durchführung der PSMA-Therapie gestellt und ein Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse gestellt.
  2. Ausführliche Anamnese bezüglich der stattgehabten und laufenden Therapien (letzte Chemotherapie mindestens 6 Wochen zuvor).
  3. Bestimmung der PSMA-Expression mittels 68Ga-PSMA-PET/CT.
  4. Laboruntersuchungen – v. a. Blutbildparameter zur Abschätzung der Knochenmarkreserve sowie Retentionsparameter und Leberwerte.
  5. Ggf. Nierensequenzszintigraphie zur Bestimmung und Verlaufskontrolle der Nierenfunktion.
  6. Ausreichender Allgemeinzustand.

Wie erfolgt die PSMA-Therapie?

Die Behandlung findet unter stationären Bedingungen statt und dauert im Regelfall 48 bis 72h. Am Aufnahmetag findet nach einem nochmaligen Arztgespräch eine Laborkontrolle statt. Am späten Vormittag beginnt das Infusionsprogramm mit einer Aminosäurelösung zum Schutz der Nieren, weshalb auch eine ausreichend hohe Trinkmenge im Verlauf notwendig ist. Nach circa 1h wird das Therapeutikum (177Lu-PSMA) ebenfalls in die Vene verabreicht. Zur Kontrolle der Anreicherung des Radiopharmakons an den Tumorzellen werden im stationären Verlauf mehrfach Ganzkörperbilder erstellt. Es findet eine kontinuierliche Überwachung der von den Patienten ausgehenden Strahlung statt, so dass in Zusammenarbeit mit den Medizinphysikern der Entlassungszeitpunkt festgestellt werden kann.

  

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Im Rahmen der Aminosäureinfusion können vorrübergehend Unwohlsein und Übelkeit auftreten, was medikamentös sehr gut behandelt bzw. durch prophylaktische Gabe sogar meistens vermieden werden kann. In den ersten Wochen nach der Therapie können sich v. a. die Blutbildparameter etwas verschlechtern. Durch den Einsatz von 177Lu-PSMA als Therapeutikum ist die Gefahr einer relevanten Nierenschädigung im Verlauf nicht wahrscheinlich.

  

Welche Erfolge sind zu erwarten?

Die bei ansonsten „austherapierten“ Patienten eingesetzte PSMA-Therapie führt nicht zu einer Heilung, auch wenn vereinzelt komplette Remissionen erreicht werden können. Es kommt zu einer Verlängerung des progressionsfreien Überlebens (das heißt das Voranschreiten der Erkrankung kann aufgehalten werden) und somit auch zu einer erwartbaren Verlängerung des Gesamtüberlebens, was im Rahmen von multizentrischen Studien derzeit weiter geprüft wird (Multicenterstudie: „Lu-177-PSMA-617-Therapie bei Patienten mit fortgeschrittenem kastrationsresistentem Prostatakarzinom“).

 

Wie geht es nach der Therapie weiter?

Nach der Entlassung sollten in den ersten Wochen regelmäßige ambulante Laborkon-trollen erfolgen. Leitliniengemäß kann die Therapie in einem Intervall von circa 8 Wochen zunächst 2x wiederholt werden. Danach sollte das Therapieansprechen mit einem Re-Staging mittels 68Ga-PSMA-PET/CT überprüft werden und individuell über die Fortsetzung der Therapie entschieden werden.

 

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Therapiekosten werden nicht regulär von den Kassen getragen. Daher wird durch die Nuklearmedizin ein Kostenübernahmeantrag bei der entsprechenden Krankenkasse gestellt.

 

Links

http://www.nuklearmedizin.de/docs/Lu-177-PSMA_160224.pdf