Die Forensische Odontostomatologie ist ein interdisziplinäres Fachgebiet angesiedelt zwischen der Rechtsmedizin und der Zahnmedizin. Neben den für die Rechtsmedizin wichtigen Bereichen der Identifikation unbekannter Toter und der Analyse von Bissspuren beschäftigt sie sich mit rechtsrelevanten Fragen der zahnärztlichen Behandlung. 

Auf Grund der Tatsache, dass das menschliche Gebiss als höchstindividuell gilt und mit einem Fingerabdruck vergleichbar ist, wird dies insbesondere bei der Identifizierung unbekannter Toter genutzt. Dazu kommt eine große Widerstandfähigkeit gegen äußere Einflüsse, die zum Erhalt der Zähne auch bei Bränden oder Ähnlichem führen. Dies spielt insbesondere bei Massenunfällen eine große Rolle. Der Abgleich des Zahnstatus mit den Daten eines Vermissten stellt eine primäre Identifizierungsmethode neben dem Fingerabdruckvergleich und der DNA-Analyse dar. In der Regel sind über 90 % der Fälle mit Hilfe des sog. Zahnstatus sicher zu klären.

Die Schätzung des Alters eines Menschen ist ebenfalls mit Hilfe der Zähne möglich. Die Zahndurchbruchszeiten, die Wurzeldentintransparenz, der Razemesierungsgrad der Asparaginsäure im Dentin und der Grad der Zementannulation vervollständigen und erweitern heute das Methodenspektrum.

Die Untersuchung von Bissspuren gehört zum typischen Tätigkeitsbereich innerhalb der forensischen Odontostomatologie. Vergleichbar mit einer Identifizierung ist bei Feststellung von Bissspuren bei einem Opfer eine Zuordnung eines möglichen Tatverdächtigen auf Grund der Individualität des Gebisses möglich. Die unterschiedliche Stellung und Abnutzung der Zähne im Kiefer jedes Menschen führt zu spezifischen Spurenmustern. Bissspuren finden sich häufig im Zusammenhang mit Sexualdelikten oder Kindesmisshandlungen. Gelegentlich werden aber auch bei anderen Straftaten angebissene Nahrungsmittel gesichert. Auch diese Spuren können mit Hilfe der Bissspurenanalyse eine Untersuchung unterzogen werden. Der Arbeitskreis für Forensische Odontostomatologie (AKFOS), angegliedert bei der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), ist die zuständige Wissenschaftsorganisation. Informationen dazu sind unter www.akfos.org erhältlich.