Es gilt die Studienordnung der MLU des Studiengangs „Medizin“, welche besagt:

» (1) Die Ausbildung der Studierenden folgt folgendem Leitbild:

„Der approbierte Arzt soll nach Abschluss seines Studiums in der Lage sein, Krankheiten selbstständig zu diagnostizieren, geeignete therapeutische Maßnahmen einzuleiten oder diese selbstständig durchzuführen, den ihm anvertrauten Patienten angemessen zu führen und sich in seinem ärztlichen Handeln von wissenschaftlichen und ethischen Prinzipien leiten zu lassen.“

Darüber hinaus sollen die Studierenden während des Studiums ein adäquates ärztliches Verhalten sowie einen respektvollen Umgang mit Patienten, Angehörigen, Pflegekräften, Vorgesetzten und Kollegen lernen

Somit ist es die Aufgabe der Medizinischen Soziologie, jene Kompetenzen zu vermitteln, die es den zukünftigen Ärzten und Ärztinnen ermöglichen, ihr Handeln unter einem medizinsoziologischen Bezug zu reflektieren, um damit einen Beitrag zur Verbesserung der Prävention und Therapie von Krankheiten leisten zu können. Hiermit werden im gesellschaftlichen Interesse die Ziele der Approbationsordnung    und der Studienordnung umgesetzt. Dabei sind einerseits das Verstehen der Krankheitsursachen und andererseits das Verständnis für die Strukturen und Funktionen des Gesundheitssystems bedeutsam.

Diese Kenntnisse werden im vorklinischen Studienabschnitt durch Vorlesungen, Seminare und Praktika in der medizinischen Soziologie und im klinischen Studienabschnitt in der Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege (Querschnittsbereich 3) vermittelt.