Für den Beruf der Hebamme (m/w/d) ist nun in Deutschland eine Hochschulausbildung verpflichtend (EU-Vorgabe/HebG). Der 8-semestrige Bachelorstudiengang „Hebammenwissenschaft“, der für das Land Sachsen-Anhalt an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) eingerichtet wurde, vermittelt die fachlichen und wissenschaftlichen Kompetenzen für die Hebammentätigkeit. Diese ist in den vergangenen Jahren zunehmend anspruchsvoller geworden. Der Studiengang ist die Antwort auf den steigenden Bedarf an evidenzbasiertem Hebammen-Wissen, das sich auf Forschungserkenntnisse stützt. 

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs wird ein Bachelor-Abschluss (B.Sc.) sowie ein Berufsabschluss als Hebamme erworben.

Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsverfahren für den Studiengang "Hebammenwissenschaft" mehrstufig ist und mehrere Fristen zu beachten sind.

Informationen finden Sie untenstehend sowie auf der Seite des Studiengangs:www.medizin.uni-halle.de/hebammenwissenschaft 

    1. allgemeine Hochschulreife beziehungsweise ein äquivalenter, anerkannter Bildungsnachweis

    Folgende Schulabschlüsse berechtigen zur Aufnahme eines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:

    • Allgemeine Hochschulreife (i.d.R. Abitur): berechtigt zum Studium in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (grundständiges Studium).
    • Fachgebundene Hochschulreife: berechtigt zum Studium in einem oder mehreren fachbezogenen Studiengängen. Die Fachrichtungen sind im Regelfall im Zeugnis ausgewiesen.
       

    Achtung! Die Fachhochschulreife, landläufig "Fachabitur" genannt, ist keine fachgebundene Hochschulreife. Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an Fachhochschulen.

    ODER

    2. der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung (im Sinne von § 10 Absatz 1 Nr. 1b HebG) als

    • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    • Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann 
    • für die allgemeine Pflege verantwortliche/r Krankenschwester oder Krankenpfleger nach den Mindestanforderungen der Europäischen Union.

    3. Bescheinigung über ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum (vollzeitäquivalent) in einem Kreißsaal, auf einer klinischen Station mit Schwangeren, in einer Hebammenpraxis mit mindestens zwei Hebammen, einem Geburtshaus, auf einer Wochenstation oder bei einer freiberuflichen Hebamme; es kann auch gesplittet absolviert werden, wobei die Dauer jeweils 2 Wochen in Vollzeit nicht unterschreiten soll,

    4. vorläufiger Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Halle (Saale) oder dem Universitätsklinikum Magdeburg

    5. ein erweitertes Führungszeugnis, das frühestens drei Monate vor dem Ende der Bewerbungsfrist (d.h. nach dem 15. April des Bewerbungsjahres) ausgestellt wurde,

    6. eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung zur Absolvierung des Hebammenstudiums.

    Voraussetzung für einen Studienplatz ist ein vorläufiger Ausbildungsvertrag. Hierfür bewerben Sie sich zunächst am Universitätsklinikum Halle (Saale) oder am Universitätsklinikum Magdeburg.
     

    • Um sich für sich für den vorläufigen Ausbildungsvertrag zu bewerben benötigen Sie:
      • Abitur oder Berufsabschluss in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege
      • möglichst einen Nachweis bzw. eine Zusage für ein mindestens 4-wöchiges hebammenrelevantes Vorpraktikum, davon möglichst 2 Wochen im Kreißsaal, das zwingend bis zum 8. Juli des Bewerbungsjahres bei der Studiengangleitung nachgewiesen werden muss
      • gesundheitliche Eignung (Nachweis mit ärztlichem Attest)
      • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (DSH2) nachweisen.
         
    • Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Bestandteile aufweisen:
      • Bewerbungsschreiben
      • tabellarischer Lebenslauf
      • beglaubigte Kopie des aktuellsten (Zwischen-) Zeugnisses oder eines Pflegezeugnisses/-examens
      • möglichst einen Nachweis bzw. eine Zusage für ein hebammenrelevantes Vorpraktikum (siehe oben)
      • bei postalischer Bewerbung frankierter und adressierter Briefumschlag (DIN A4)

    Bei positiver Entscheidung wird ein Vorvertrag zwischen dem jeweiligen Universitätsklinikum und der Bewerberin/dem Bewerber geschlossen.

    Wenn Sie den Vorvertrag erhalten haben, reichen Sie bei den Universitätsklinika noch folgende Unterlagen nach:

    • Kopie des ärztlichen Attest zur gesundheitlichen Eignung (max. 6 Monate alt)
    • originale Bescheinigung zur bestehenden Immunität gegenüber Masern (Impfstatus)

    Der Vorvertrag wird benötigt für die Bewerbung für den Studienplatz an der Universität Halle!


    Bewerbungsschluss für den vorläufigen Ausbildungsvertrag ist bei beiden Praxispartnern der30. April!

     

     


    Ihre Bewerbung am Universitätsklinikum Halle senden Sie bitte entweder per Post an:

    Zentraler Dienst 15
    Pflegekoordination, Personalakquise & Personalverwaltung
    Universitätsklinikum Halle (Saale) 
    Pflegedirektion
    Postfach
    06097 Halle (Saale)

    oder per E-mail (als eine PDF-Datei) an:
    pd.bewerbung@uk-halle.de

    Ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum muss nachgewiesen werden. Dieses ist in einem Kreißsaal, auf einer klinischen Station mit Schwangeren, in einer Hebammenpraxis mit mindestens zwei Hebammen, einem Geburtshaus, auf einer Wochenstation oder bei einer freiberuflichen Hebamme abzuleisten ist. Wird es gesplittet, sollte die Dauer jeweils zwei Wochen nicht unterschreiten.

    Dazu muss dann dieses Formular bis zum 8. Juli bei der Studiengangleitung eingegangen sein.

    Sollten die Leistungen, die im Rahmen des Vorpraktikums verlangt werden, bereits erworben worden sein, so ist dies mit entsprechenden Bescheinigungen nachzuweisen! Auf diesen Bescheinigungen muss nachvollziehbar und konkret ersichtlich sein, auf welcher Station oder in welcher Einrichtung in welchem Stundenumfang unter wessen Betreuung das Praktikum absolviert wurde. Die unterschiedlichen Stationen werden mit Punkten gewertet, so dass ein genauer Nachweis zwingend benötigt wird.

    Bitte beantragen Sie des Weiteren frühzeitig ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses muss zur Bewerbung für den Studienplatz an der Universität Halle vorliegen. Es darf nicht älter als drei Monate sein.

    Studienplätze können nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die einen vorläufigen Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Halle oder Universitätsklinikum Magdeburg schließen konnten. Die begrenzten Studienplätze werden von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergeben. Bewerbungen sind über das Online-Bewerbungsportal des Immatrikulationsamts der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg möglich (Ausschlussfrist). 

    Am Ausbildungszentrum der Universitätsmedizin Halle ist Ihre Ansprechpartnerin:

    Heike Krause
    Telefon: 0345 557 5499
    Fax: 0345 557 3085
     

    Die Fachstudienberaterin und Studiengangleitung für den Studiengang Hebammenwissenschaft ist:

    Prof. Dr. rer. medic. Dipl. med. päd. Sabine Striebich

    Tel: 0345 557 5428
    E-Mail: sabine.striebich☉uk-halle.de  

    Medizinische Fakultät der
    Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
    Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften
    Magdeburger Str. 8
    06120 Halle (Saale)

    Informationen sind zudem erhältlich über das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät sowie die Allgemeine Studienberatung der Universität Halle.