Der Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften (120 Leistungspunkte) wendet sich an Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs der Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, der Gesundheits-, Pflege oder Medizinpädagogik, des Gesundheits- oder Pflegemanagements, der Hebammenwissenschaft/-kunde, der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Psychologie sowie weiterer inhaltlich vergleichbarer Studiengänge mit mindestens 180 ECTS.

Neben dem Bachelorabschluss gelten folgende Voraussetzungen für die Zulassung:

  • eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer und Erfahrungen in der Pflege, Betreuung oder Therapie von Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten
  • eine erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Prüfung zur Eignungsfeststellung.

Eine Zulassung wird nur bei erfolgreicher Eignungsfeststellung möglich. Die Eignungsfeststellung erfolgt in zwei Schritten: Der erste Schritt besteht aus einer schriftlichen Eignungsprüfung. Im zweiten Schritt erfolgt die Eignungsfeststellung auf Basis des Ergebnisses der Eignungsprüfung sowie unter Berücksichtigung des Grades der Qualifikation.

Die Eignungsfeststellungsprüfung findet einmal jährlich (April oder Mai) am Institut Gesundheit- und Pflegewissenschaft der Medizinischen Fakultät statt. Der Termin der Eignungsfeststellungsprüfung wird rechtzeitig auf der Internetseite des Instituts für Gesundheit- und Pflegewissenschaften bekannt gegeben. Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung muss spätestens drei Wochen vor dem Termin der Eignungsfeststellungsprüfung eingereicht werden. Die Angabe einer gültigen Email-Adresse für die Rückantwort wird erbeten. 

Achtung:

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung ist das Zeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (i.d.R. Bachelor mit Ausweis der Abschlussnote) in beglaubigter Kopie einzureichen. Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, ist eine vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellte Fächer- und Notenübersicht über mindestens 2/3 der innerhalb des Gesamtstudiums zu erbringenden Leistungen einzureichen, die eine Durchschnittsnote aufweist.

Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Krankheit des Bewerbers bzw. der Bewerberin kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Erkennt die Prüfungskommission die Gründe an, wird ein Ersatz-Termin festgelegt (max. ein Nachholtermin pro Jahr).

Die schriftliche Eignungsprüfung dauert 90 Minuten und umfasst die Themenbereiche: 

  • Evidenzbasierung in den Gesundheitsberufen,
  • Grundlagen quantitativer und qualitativer Forschungsmethoden in den Gesundheitsberufen und
  • verstehendes Lesen englischsprachiger Fachpublikationen.

Erlaubte Hilfsmittel werden an dieser Stelle bis Ende April des Jahres bekannt gegeben.

Das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung wird bis Ende Juni schriftlich mitgeteilt. Der Bescheid über das Prüfungsergebnis der Eignungsfeststellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Bewerbung erfolgt über das Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli.
 

Studien- und Prüfungsausschuss (Anträge zur Eignungsfeststellung):

Medizinsche Fakultät der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
Studien- und Prüfungsausschuss 
PF 302
06097 Halle (Saale)
 

Studienberatung/- koordination

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung:

Dr. Christiane Luderer
Tel.: 0345 557 1822
Fax: 0345 557 4485
E-Mail: christiane.luderer☉medizin.uni-halle.de

Medizinische Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
Magdeburger Straße 8
06112 Halle (Saale)

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
06099 Halle (Saale)

Einzelheiten des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens sind zudem bei der Allgemeinen Studienberatung oder im Internet unter den Seiten des Immatrikulationsamtes zu erfahren.