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Aktuelle Information!
Unterstützungsregelung bei der Behandlung ungewollt kinderloser Paare in Sachsen-Anhalt
Mit einer Richtlinie des Landesministeriums für Gesundheit und Soziales (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt vom 2.7.2010) sind Art, Umfang und Höhe der Unterstützung von ungewollt kinderlosen Paaren mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) geregelt worden. Damit unterstützt das Land Sachsen-Anhalt die Kinderwunschbehandlung in erheblichem Umfang. Die Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgen für den 2. und 3. Behandlungszyklus in einer Höhe von bis zu 75% (max. 800 € für IVF; max. 900 € für ICSI) des Eigenanteils der Behandlungskosten und für einen vierten Behandlungszyklus mit bis zu 50% des Eigenanteils (max. 1600 € bzw. 1800 €). Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Ausführliche Informationen, die erforderlichen Formulare sowie mögliche Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in Ihrer Kinderwunschsprechstunde im Universitätsklinikum Halle (Saale) |