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Aktuelle Information!
Gute Nachrichten für Kinderwunschpaare in Sachsen-Anhalt!
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt ab sofort finanziell die Kinderwunschbehandlung! Inhalt der Richtlinie des Landesministeriums für Gesundheit und Soziales (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt vom 2.7.2010) sind Art, Umfang und Höhe der Unterstützung von ungewollt kinderlosen Paaren mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgen für den 2. und 3. Behandlungszyklus in einer Höhe von bis zu 75% (max. 800 € für IVF; max. 900 € für ICSI) des Eigenanteils der Behandlungskosten und für einen vierten Behandlungszyklus mit bis zu 50% des Eigenanteils (max. 1600 € bzw. 1800 €). Die Regelung in Sachsen-Anhalt gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Paare und kommt auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute! Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Ausführliche Informationen, die erforderlichen Formulare, sowie eine umfassende Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei uns im Kinderwunschzentrum. Die Kinderwunschsprechstunde des Zentrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie erreichen Sie unter der Rufnummer 0345 557 3332 oder per E-mail: ZRA@medizin.uni-halle.de |