hier befinden Sie sich >> Home <
Aktuelle Information!

 

Unterstützungsregelung bei der Behandlung ungewollt kinderloser Paare in Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit einer Richtlinie des Landesministeriums für Gesundheit und Soziales (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt vom 2.7.2010) sind Art, Umfang und Höhe der Unterstützung von ungewollt kinderlosen Paaren mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) geregelt worden.

Damit unterstützt das Land Sachsen-Anhalt die Kinderwunschbehandlung in erheblichem Umfang. Die Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgen für den 2. und 3. Behandlungszyklus in einer Höhe von bis zu 75% (max. 800 € für IVF; max. 900 € für ICSI) des Eigenanteils der Behandlungskosten und für einen vierten Behandlungszyklus mit bis zu 50% des Eigenanteils (max. 1600 € bzw. 1800 €).

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Ausführliche Informationen, die erforderlichen Formulare sowie mögliche Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in Ihrer Kinderwunschsprechstunde im Universitätsklinikum Halle (Saale)




Artikel drucken

zurück