Für die Behandlung von Patienten mit ionisierender Strahlung sind im Strahlenschutzgesetz strenge Richtlinien zur Sicherheit von Patient und Personal festgelegt.
So müssen alle Geräte zur Erzeugung ionisierender Strahlung regelmäßig vom Hersteller gewartet und vom Klinikpersonal im Rahmen von Konstanzprüfungen auf einwandfreie Funktion überprüft werden. An den Linearbeschleunigern werden beispielsweise arbeitstäglich die Sicherheitseinrichtungen getestet sowie Messungen zur Kontrolle der korrekten Dosisabgabe des Geräts durchgeführt.

Das beschleunigerinterne Dosismessgerät, der sog. Dosismonitor wird halbjährlich kalibriert, indem die von diesem Gerät angezeigte Dosis mit derjenigen eines externen Referenzdosimeters in Übereinstimmung gebracht wird. Die Dosisbestimmung mit dem Referenzdosimeter erfolgt unter genau festgelegten Bedingungen (nach DIN 6800-2) in einem Wasserbehälter.

Zudem müssen alle für die Patientendosimetrie verwendeten Dosimeter zweijährlich eine "Messtechnische Kontrolle" durchlaufen, bei der eine vom Gesetzgeber legitimierte unabhängige Messstelle durch Auswertung von Testsonden, die vor Ort bestrahlt wurden, überprüft, ob der Anwender mit seinem Messgerät die korrekte Dosis bestimmt.

Mittlerweile ist es in der Strahlentherapie auch Vorschrift, halbjährlich einen sogenannten Ende-zu-Ende-Test durchzuführen, bei dem ein Ersatzkörper an Stelle eines Patienten die gesamte strahlentherapeutische Behandlungskette (CT-Untersuchung, Bestrahlungsplanung, Einstellung unter dem Bestrahlungsgerät) durchläuft und am Ende bestrahlt wird, wobei eine Dosis mitgemessen und mit dem geplanten Wert verglichen wird. Unabhängig davon werden alle für Patienten erstellte Bestrahlungspläne in dynamischer Technik an einem Messphantom verifiziert (s. Abbildung unten).