Um die Gesundheit des Arbeitsnehmers zu schützen, benötigen die meisten Unternehmen lt. Arbeitssicherheitsgesetz § 2 einen Betriebsarzt.
- Beratung des Arbeitsgebers beim Arbeitschutz, bei der Unfallverhütung und zu Fragen des Gesundheitsschutzes
- Durchführung von allgemeinen und speziellen Vorsorgeuntersuchung nach ArbmedVV
- Betriebsärztliche Beratung bei speziellen gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz
- Teilnahme und Mitwirkung an der Arbeitsschutzausschutzsitzung
- Beratung bei der Organisation der ersten Hilfe
- Reisemedizin/Impfberatung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Wiedereingliederung nach Krankheiten
- Betriebliche Begehung nach ASIG
- Lungenfunktionsuntersuchung
- Messung der Hörfunktion (Audiometrie)
- Sehtest, Perimetrie
- EKG, Messung 24-Stunden-Blutdruck
- Belastungsuntersuchungen (Fahrradergometrie)
- Standardlaboruntersuchungen