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Informationen zu Tierversuchen

Umgang mit Tierversuchen an der Universitätsmedizin Halle (Saale)

Die tierexperimentelle Forschung wird grundlegend mit der Richtlinie des europäischen Parlaments 2010/63/EU reglementiert. Diese Richtlinie wurde auf nationaler Ebene unter anderem im Tierschutzgesetz, der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Meldeordnung für Versuchstiere umgesetzt. 

Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage dürfen Versuche an Tieren nur dann durchgeführt werden, wenn eine Genehmigung für diesen Versuch vorliegt. 

Forschung an und mit Tieren betrifft nur einen geringen Teil der wissenschaftlichen Arbeit an der Universitätsmedizin Halle (Saale). Hauptsächlich wird an der Universitätsmedizin Halle (Saale) mit Zellkulturen, Computersimulationen und bereits vorhandenen Daten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Computeranalysen) gearbeitet.


Warum Tierversuche? 

Um Krankheiten heilen zu können, müssen ihre Ursachen erforscht werden. Mit ihrer Grundlagenforschung und klinischen Forschung tragen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitätsmedizin Halle (Saale) dazu bei, darüber neue Erkenntnisse zu gewinnen und helfen somit, den Weg zur Heilung menschlicher Erkrankungen zu ebnen. 

Diese erkenntnisorientierte Forschung ist allerdings nicht nur mit Simulationen und Zellkulturen möglich, sondern muss auch im lebenden Organismus getestet werden. An der Universitätsmedizin Halle (Saale) passiert das vornehmlich an Nagern, und Fröschen mit dem Ziel, herauszufinden, welche Faktoren zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder Demenz führen und wie diese Erkrankungen behandelt werden können. 

Alle Erkenntnisse, die den Menschen heute zur Verfügung stehen, basieren auf vielen Jahrzehnten der Grundlagenforschung - zum großen Teil auch mit Tieren. Ein Verzicht darauf heißt für uns, auf wichtige Erkenntnisse zu verzichten. Der Nutzen der Forschung an Tieren ist aus humanmedizinischer Sicht klar belegbar. 


Wie? 

Bei uns gelten als wichtigster Grundsatz und übergeordnetes Leitmotiv die sogenannten „3 R – Replace, Reduce und Refine“.

Das bedeutet, dass bei jedem unserer Forschungsvorhaben intensiv geprüft wird, ob sich die Forschung an Lebewesen mit einer Alternativmethode ersetzen lässt, ob der Einsatz von Tieren reduziert oder die verwendeten Methoden weiterentwickelt oder verbessert werden können. 

Projekte mit Lebewesen werden auf das Notwendigste begrenzt und erfolgen grundsätzlich nach tierschutzrechtlichen und ausdrücklich von Behörden genehmigtem Vorgehen sowie hohen Qualitätsstandards an die Haltung und den Umgang mit Tieren. An der Universitätsmedizin Halle (Saale) arbeiten wir verantwortungsvoll, respektvoll, wissenschaftlich und gesetzeskonform, den „3 R“ verpflichtet und erkenntnisorientiert mit Tieren. Das heißt: 

  • Es findet nur Forschung an Tieren statt, wenn diese für die Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung alternativlos ist und nicht mittels Computersimulationen oder anderen Ersatz- und Ergänzungsmethoden (z.B. Zellkultur) durchführbar ist. Damit steht ein Tierversuch immer am Ende eines langen Forschungsprozesses.
  • Wir betreiben Forschung mit Tieren, die nach den gesetzlich vorgegebenen strengen Tierschutzrichtlinien und unter hohen Hygienestandards gepflegt, gezüchtet, tiermedizinisch betreut sowie respektvoll behandelt und gehalten werden.
  • Seit 1998 verbietet das deutsche Tierschutzgesetz Versuche zur Entwicklung von Kosmetika. An der Universität Halle inklusive Universitätsmedizin wurden solche Versuche nie durchgeführt.
  • Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern das Einhalten der gesetzlichen Regeln und informieren sowie schulen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät fortlaufend.


Geht es auch anders? 

Versuche an Tieren werden von unseren Forschenden erst durchgeführt, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung ausgeschöpft sind. Die Alternativmethoden zum Tierversuch, die an der Universitätsmedizin Halle (Saale) angewendet werden, sind unter anderem Zellkulturen, Computersimulationen und Evaluationen von Daten anderer Forschender (Computeranalysen). Auch werden, so möglich, bereits vorhandene Gewebe und Zellen von Tieren sowie Versuchsergebnisse wechselseitig mit anderen Forschenden geteilt und stehen für weiteren Erkenntnisgewinn zur Verfügung, unter anderem auch, um dem Grundsatz des „reduce“ Rechnung zu tragen. 

Bisher sind den alternativen Optionen Grenzen gesetzt, insbesondere dann, wenn Forschende komplexe physiologische Zusammenhänge im gesamten Organismus nachvollziehen wollen. So lässt sich mit Alternativmethoden zwar überprüfen, wie sich ein Medikament auf eine Zellkultur auswirkt, nicht aber, wie es auf andere Zelltypen wirkt oder ob es Abbauprodukte verursacht, die womöglich die Organe schädigen.

Weitere Beispiele, in denen Alternativen nicht ausreichend sind, sind die Wirkungsweise des zentralen Nervensystems, die Verarbeitung von Sinnesreizen oder das Zusammenspiel des Kreislaufsystems. Auch die Verknüpfung von Organen und Gewebe kann heute noch nicht künstlich, beispielsweise mit Computersimulationen, nachgestellt werden. Häufig sind Tierversuche daher gerade für die Erforschung komplexer lebensbedrohlicher Krankheiten - wie Krebs, HIV, Diabetes mellitus, Malaria oder Alzheimer - derzeit noch unersetzbar, an denen zum Teil auch bei uns geforscht wird. Beispielsweise konnten medizinische Meilensteine wie Stents oder Herzschrittmacher nach diesen Erprobungen auch bei Menschen sicher und lebensverlängernd angewendet werden.

Allerdings wird der Erforschung von Alternativmethoden ein hoher Stellenwert eingeräumt und sie wird von verschiedenen Stellen – wie beispielweise der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) – gezielt gefördert. 


Finden Tierversuche in der Lehre statt?

Im Studium an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg finden keinerlei Versuche mit und an Tieren statt. 


Werden Versuchstiere statistisch erfasst?

Die Anzahl aller in Tierversuchen verwendeten Tiere wird gemäß der Versuchstiermeldeverordnung jährlich genau erfasst, an übergeordnete Behörden gemeldet und veröffentlicht.  Aufgrund einer Änderung der EU-Richtlinie werden seit 2017 erstmals nicht nur diese Tiere, sondern alle Tiere statistisch erfasst, die an einer Forschungseinrichtung verwendet wurden.