Restliches Wintersemester 2020/21 bleibt weitgehend digital

Die Lehre an der Medizinischen Fakultät wird auch nach dem Lockdown, der vorerst bis 10. Januar 2021 gilt, weiterhin digital erfolgen. „Die aktuellen bundesweiten Diskussionen zu Eindämmungsmaßnahmen deuten darauf hin, dass der Lockdown nicht aufgehoben beziehungsweise in angepasster Form weitergeführt wird”, so Prof. Dr. Michael Gekle, Dekan der Medizinischen Fakultät. Um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, werden daher folgende Festlegungen für das restliche Wintersemester 2020/21 getroffen:

1. Alle Vorlesungen und Seminare finden nur in digitaler Form statt.

2. Es findet kein Unterricht am beziehungsweise mit Patientinnen und Patienten an den Standorten Ernst-Grube-Straße und Julius-Kühn-Straße statt.

3. Unterricht in Verbindung mit unmittelbarer und notwendiger Patientenversorgung (Praktisches Jahr, Zahnklinik, Praxiseinsätze EbP) findet unter Einhaltung der Hygienestandards statt.

4. Folgende laborpraktische Lehrveranstaltungen des vorklinischen Studienabschnitts (Praktikum der Biologie im Februar, Praktikum der Physiologie) sowie die praktischen Veranstaltungen im Skills Lab werden unter Beibehaltung der Gruppeneinteilung fakultativ als Präsenzveranstaltung angeboten.

5. Alle weiteren Veranstaltungen der Semester 1 bis 4 sowie alle Veranstaltungen der Semester 5 bis 10 finden rein digital statt.

6. Regelungen für Veranstaltungen nach der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21werden rechtzeitig bekannt gegeben.

„Gemäß den Beratungen mit dem Landesprüfungsamt (LPA) entbindet uns der Lockdown nicht von der Verpflichtung unseren Studierenden ein zeitgerechtes und möglichst qualitätsgesichertes Erreichen der Lernziele zu ermöglichen”, so Gekle weiter. Hierzu diene die Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung, nach der das Erreichen der Lernziele mit anderen Lehrformen, Medien oder Materialien (z.B. digitalisiert) ermöglicht werden müsse. „Die Durchführung der Prüfungen für die Leistungsnachweise muss allerdings mit gesicherter Personenidentität der Prüflinge sowie unter gleichen Bedingungen stattfinden. Dies bedeutet, dass die Prüfungen wie geplant in Präsenz durchgeführt werden müssen”, so Gekle.