Die Schwerbehindertenvertretung agiert eigenständig als Interessenvertretung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung. Sie untersteht strukturell dem Kaufmännischen Direktor.

Die Schwerbehindertenvertretung hat folgende Aufgaben:

  • Prüfung freier Arbeitsplätze, die für schwerbehinderte Menschen infrage kommen
  • Förderung und Schutz schwerbehinderter Menschen
  • Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrecht
  • Schutz der Gesundheit von Beschäftigten mit Schwerbehinderung
  • Anregungen und Beschwerden entgegennehmen und Abhilfe schaffen
  • Überwachung, ob Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches – kurz SGB IX – festgelegt. Weitere Vorschriften, insbesondere für die Zusammenarbeit mit dem Personalrat, enthält das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG  LSA).

Der Arbeitgeber muss die in den Paragraphen §§154-155 und §164-167 SGB IX auferlegten Verpflichtungen erfüllen.

Die Schwerbehindertenbeauftragte nimmt an folgenden Sitzungen teil:

  • Arbeitsschutz-Ausschuss
  • Bauvorhaben
  • BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Arbeitsplatz-Begehungen
  • Personalrat

An folgenden Verfahren ist die Schwerbehindertenbeauftragte beteiligt:

  • Bewerberauswahlverfahren
  • Einstellungen
  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Personalgesprächen
  • Personellen Maßnahmen
  • Einblicke in Protokolle und andere Unterlagen der Arbeitnehmervertretung
  • Recht auf Einsicht aller Bewerberunterlagen
  • Gefährdungsbeurteilungen

Die Schwerbehindertenbeauftragte fördert die Eingliederung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen. Sie nimmt an allen Bewerbungsverfahren teil, an denen schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber:innen beteiligt sind.

Gewählt werden die Schwerbehindertenvertretung und deren Stellvertretung von den Beschäftigten mit Schwerbehinderung.

Die nächste Wahl findet im November 2022 statt. Eine Amtszeit beträgt vier Jahre.

  • Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratung und Unterstützung benötigen, etwa bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (höhenverstellbare Schreibtische, Stühle, Tastaturen, PCs für blinde oder sehbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Telefonzentrale) u.a.).
  • Wenn Beschäftigte Hilfe benötigen beim Ausfüllen diverser Anträge (z.B. Gleichstellungen, Reha-Kur, Antrag wegen einer Schwerbehinderung).
  • Bei Umsetzungen, Kündigung, Abmahnung, krankheitsbedingter Kündigung
  • Mitarbeitergespräche, z.B. zur Wiedereingliederung nach langer Krankheit
  • Die Schwerbehindertenbeauftragte berät zu allen dienstlichen Belangen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Einmal in der Woche wird eine Sprechstunde angeboten.