Zu den Aufgaben der Abteilung gehören die Abrechnung aller am UKH erbrachten stationären und ambulanten, einschl. zahnärztlichen Leistungen gegenüber den Kostenträgern und Selbstzahlern und die damit im Zusammenhang stehende Organisation der Prozesse. Die gesetzlichen Vorgaben werden umgesetzt und kontrolliert.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen die folgenden zwei Sachgebiete zur Verfügung: