Das Aufgabenspektrum des Datenschutzbeauftragten umfasst:

  • Das Führen eines Verfahrensverzeichnisses
  • Die Vorabkontrolle
  • Die Unterstützung bei der Ausführung der Vorschriften über den Datenschutz
  • Das Vertrautmachen der Beschäftigten mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Das Mitwirken bei der Erstellung von Richtlinien, Dienstvereinbarungen etc.
  • Vertretung des UKH im regionalen Datenschutznetzwerk