Alle aktuellen Promotionsverteidigungen finden Sie im Veranstaltungskalender:

https://www.umh.de/medizinische-fakultaet/veranstaltungen

(Tipp: bei "Suche nach" einfach "Promotionsverteidigung" eingeben)


Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Das Promotionsverfahren wird durch die Promotionsordnungen der Medizinischen Fakultät zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr. med.", "Dr. med. dent." bzw. "Dr. rer. medic." und das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.

Ablauf

Bitte klären Sie im Vorfeld, ob für das Forschungsprojekt ein Votum der Ethik-Kommission nötig ist. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Telefonnummer 0345 557 4476).

Auch sollten Sie prüfen, ob Sie für die gewählten Forschungsinstrumente (z.B. Fragebögen, Tests) eine Lizenz benötigen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur biometrischen Beratung am Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik (Prof. Dr. Andreas Wienke: andreas.wienke☉uk-halle.de).

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Annahme als Doktorand (hier: HALDoc) Dieser muss online ausgefüllt werden und wird dann an die von Ihnen angegebene E-Mail-Anschrift geschickt. Bitte ausdrucken und unterschreiben und unterschreiben lassen
  • Betreuungsvereinbarung (hier)
  • Zeugniskopie: MLU-Studierende: M1-Zeugnis / Externe: 3. Staatsexamen
  • für Dr. rer. medic.: Kopie des Zeugnisses vom Bachelor- und Masterabschluss

 


Optional: Mitgliedschaft in strukturiertem Promotionsprogramm (HaPKoM)

Seit 2012 bietet die Medizinische Fakultät mit dem Halleschen Promotionskolleg Medizin (HaPKoM) ein strukturiertes Doktorandenprogramm der Fächergruppe Medizin an. Interesse geweckt? Dann finden Sie hier alle weitere Informationen.


 

Was noch geschieht?

­Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um ein Exposé, in dem Sie Ihr Forschungsvorhaben vorstellen. Wie das Exposé abgefasst sein soll, erfahren Sie in der E-Mail. Bitte reichen Sie nicht vorab das Exposé ein.

Das Exposé bildet die Grundlage für die Beratung des Promotionsausschusses. ­Nach positivem Votum des Ausschusses wird Ihnen der unterschriebene Doktorandenvertrag zugeschickt.

Achtung: Der Doktorandenvertrag erlischt nach 5 Jahren.

Allgemeines

Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Sollten Sie eine englischsprachige Dissertation verfassen, muss ein Referat in deutscher Sprache beigefügt werden. Bitte beachten Sie das Copyright.

Formalia

  • Als Schriftart werden Arial, Time New Roman oder Calibri mit einer Schriftgröße nicht kleiner als 11 empfohlen.
  • Der Zeilenabstand sollte 1,5 betragen.
  • Rand links 3,5 cm; sonst 2,5 cm
  • Kann ein- oder zweiseitig gedruckt werden.
  • Die Dissertation kann in Form einer Monographie [hier] oder einer kumulativen Arbeit [hier] verfasst werden.
  • Bitte beachten Sie die Vorgaben für das Titelblatt [hier].
  • Jedes Kapitel beginnt auf einer neuen Seite.

Das Referat

  • Das Referat charakterisiert in klarer Darstellung die wesentlichen Sachverhalte der Dissertation und schließt Zielsetzung, Methoden, wesentliche Ergebnisse und Folgerungen ein.
  • Referat und bibliographische Angaben dürfen insgesamt eine Seite nicht überschreiten.
  • Die bibliographischen Angaben sind unter dem Referat mit einem einzeiligen Zeilenabstand nach folgendem Muster unter Nutzung der vorgegebenen Abkürzungen aufzuführen:<Name>, <Vorname>: <Haupttitel>, <Halle (Saale), Univ., Med. Fak., Diss.>, <xx Seiten>, <Erscheinungsjahr>
  • Den bibliographischen Angaben wird keine Beschreibung (Überschrift) vorangestellt. Sie werden nicht durch eine andere Formatierung hervorgehoben.

Legenden und Abbildungen

  • Die Legenden der Tabellen werden grundsätzlich über die Tabellen mit einem einzeiligen Zeilenabstand gesetzt.
  • Die Legenden der Abbildungen werden grundsätzlich unter die Abbildungen mit einem einzeiligen Zeilenabstand gesetzt.
  • Die Nummerierung von Tabellen und Abbildungen erfolgt getrennt und für die gesamte Dissertation fortlaufend. Die Nummerierungen werden nicht untergliedert.
  • Für die Nutzung von fremden Abbildungen muss eine Erlaubnis des Verlages bzw. Urhebers der Abbildung vorliegen. Die Provenienz der Abbildungen muss klar ersichtlich angegeben werden

Fußnoten

Fußnoten sind entsprechend der fachgegebenen Gepflogenheiten nur in Ausnahmefällen möglich.

Literaturverzeichnis

Innerhalb der Dissertation soll ein einheitlicher Stil eingehalten werden. Es wird empfohlen, die folgenden Literaturverwaltungsdienste zu nutzen, die über die ULB frei zugänglich sind: Citavi, EndNote, Mendeley (https://bibliothek.uni-halle.de/benutz/fuehrungen/litverw/)

Literaturangaben können einzeilig sein. Der Abstand zur nächsten Literaturangabe sollte dann anderthalbzeilig sein.

Thesen

Es sollten drei bis zehn kurze und prägnante Thesen verfasst werden, die die eigenständigen Leistungen bzw. Ergebnisse der Promotionsarbeit darstellen. Die Thesen erhalten jeweils ein Titelblatt. Thesen und Titelblatt werden links oben getackert.

Einzureichende Unterlagen:

  1. ­Schicken Sie Ihre Dissertation als PDF an: sg.promotionen☉uk-halle.de
  2. ­ Zulassungsgesuch über HALDoc auf den Seiten des Löwenportals der Universität Halle
    (Das Gesuch muss online auf der Internetseite ausgefüllt werden. Es wird Ihnen als E-Mail geschickt. Das Zulassungsgesuch ist anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.) 
  3. ­Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses/Approbationsurkunde
    (Die Beglaubigung für eine Kopie ist ausreichend.  Es können keine Beglaubigungen von Kirchenämtern, Krankenkassen etc. akzeptiert werden.)
  4. ­Gutachtervorschläge der Betreuerin/des Betreuers
  5. ­Kopie des Votums der Ethik-Kommission (wenn vorhanden)
  6. ­Kopie der Bescheinigung über die biometrische Beratung (wenn vorhanden)

Was dann geschieht

  • Liegen die Unterlagen 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin dem Dekanat vollständig vor, prüft formal ein Mitglied des Promotionsausschusses die Dissertation und referiert die Arbeit in der Sitzung des Promotionsausschusses. In der Sitzung wird ein Beschluss gefasst, ob das Verfahren eröffnet werden kann.
     
  • Im Anschluss der Sitzung erhält die Doktorandin / der Doktorand eine E-Mail, ob das Verfahren eröffnet wurde bzw. mit Änderungshinweisen des Promotionsausschusses. In dieser Mail wird auch die Anzahl der Druckexemplare (PO 2008: 4 Druckexemplare/ PO 2015 3 Druckexemplare) mitgeteilt. Wenn es Änderungshinweise gab, muss die Dissertation erneut als PDF im SG Promotionen eingereicht werden. Die Dissertation sollte erst nach Erhalt der E-Mail gedruckt werden.
  • Es gibt keine Vorgaben für die farbliche Gestaltung des Covers. Die Siegel der Universität dürfen nicht verwendet werden. Bitte lassen Sie mit einem Softcover binden. Ringbindungen sind nicht erwünscht.
     
  • ­Die gedruckten Exemplare und 20 Exemplare der Thesen werden im SG Promotionen eingereicht. Jedes Thesenblatt erhält ein Deckblatt [Muster]. Bitte tackern Sie das Deckblatt und das Thesenblatt zusammen. Liegen alle Unterlagen vor, werden die Gutachter angeschrieben.

Achtung: Vergessen Sie bitte nicht,die Erklärungen zu unterschreiben.

 

Begutachtung

Die Gutachterinnen / Gutachter haben 3 Monate (PO 2008) / 2 Monate (PO 2015) für die Begutachtung Zeit.

  • Liegen alle Gutachten vor, werden alle Mitglieder der Verteidigungskommission angeschrieben, dass die Verteidigung geplant wird. Diese Mail erhält die Doktorandin / der Doktorand nachrichtlich.
  • Die betreuende Einrichtung organisiert die Verteidigung.

Liegen alle Gutachten vor, werden durch das Dekanat SG Promotionen alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt und an die betreuende Einrichtung geschickt. Die Mitglieder der Verteidigungskommission und die Doktorandin / der Doktorand werden per E-Mail informiert.

Die betreuende Einrichtung organisiert die Verteidigung – wie auch den Termin.

 

Der Doktorandin / dem Doktoranden ist mindestens 3 Wochen (PO 2008) / 2 Wochen (PO 2015) vor der Verteidigung der Termin schriftlich mitzuteilen.

Die Gutachten können von der Doktorandin / dem Doktoranden vor der Verteidigung im Dekanat eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Die Voten werden nicht mitgeteilt.

Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag und anschließender Disputation. Der Vortrag sollte nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die Bewertung der Leistung der Verteidigung erfolgt durch die Verteidigungskommission in einer anschließenden nichtöffentlichen Sitzung, wobei alle anwesenden habilitierten Mitglieder der Fakultät beratend mitwirken können.

Die Gesamtbewertung des Promotionsverfahrens erfolgt:

  PO 2008: in der anschließenden turnusmäßigen Sitzung des Promotionsausschusses

  PO 2015: im Anschluss an die Verteidigung. Eine Bewertung des Promotionsverfahrens mit „summa cum laude“ muss vom Promotionsausschuss in seiner turnusmäßigen Sitzung beschlossen werden.

Nach der Verteidigung ist die Doktorandin / der Doktorand verpflichtet, die Dissertation in der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB) zu veröffentlichen.

Dazu müssen die Angaben auf dem Deckblatt vervollständigt werden. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Dekanat SG Promotionen auf, um die erforderlichen Angaben zu erfahren (sg.promotionen☉uk-halle.de). Bei externen Gutachterinnen / Gutachtern muss nach dem Namen der Ort aufgeführt werden. Beides wird durch ein Komma getrennt. 

Es gibt folgende Möglichkeiten, die Dissertation zu veröffentlichen:

  1. ­ein Exemplar mit Hardcover + elektronische Version
  2. oder 6 Printexemplare mit Hardcover.

­Zuständige Mitarbeiterin in der ULB ist Frau Dr. Günther-Kunert (hochschulschriften☉bibliothek.uni-halle.de). Bitte nehmen Sie zur Einreichung der Pflichtexemplare Kontakt mit ihr auf.

Wurden die Pflichtexemplare in der ULB abgegeben,  besteht nach PO 2008 die Möglichkeit, eine vorläufige Bescheinigung (hier) zu beantragen. Die neue PO bietet die Möglichkeit, die Zusendung der Urkunde und/oder einer Kopie der Urkunde zu beantragen (hier).

Einen Entwurf der Urkunde mit den Einzelvoten zum Promotionsverfahren wird Ihnen per E-Mail zugeschickt. Bitte prüfen Sie alle Angaben des Urkundenentwurfes und geben Sie eine Rückmeldung.

In feierlichem Rahmen findet ein Mal im Jahr zusammen mit den Dorothea-Erxleben-Lectures die Urkundenübergabe statt.

Der nächste Festakt wird voraussichtlich am 16.11.2024 stattfinden.

Die Mitglieder des Promotionsausschusses treffen sich regelmäßig.

Sitzungstermine 2024

(Einreichungsfrist immer 2 Wochen vor der jeweiligen Sitzung!)

Dienstag, 30.01.2024

Dienstag, 12.03.2024

Dienstag, 23.04.2024

Dienstag, 28.05.2024

Dienstag, 18.06.2024

Dienstag, 20.08.2024

Dienstag, 10.09.2024

Dienstag, 08.10.2024

Dienstag, 05.11.2024

Dienstag, 03.12.2024

Prof. Dr. med. Heike Kielstein
Dekanin (qua Amt)

apl. Prof. Dr. Andreas Wienke (Vorsitzender)
Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und
Informatik

PD Dr. Ivonne Bazwinsky-Wutschke
Institut für Anatomie und Zellbiologie

Prof. Dr. Christine Dierks
Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin IV

apl. Prof. Dr. Christian Gernhardt
Universitätspoliklinik für Zahnerhaltungskunde und
Parodontologie

apl. Prof. Dr. Thomas Hammer
Universitätsklinik und Poliklinik für Augenheilkunde

Prof. Dr. Gabriele Meyer
Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft

Prof. Dr. Jan Schildmann
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin

apl. Prof. Dr. Torsten Rahne
Universitätsklinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohren-
Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie

apl. Prof. Dr. Konstanze Scheller
Universitätsklinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und
Plastische Gesichtschirurgie

apl. Prof. Dr. Gregor Seliger
Universitätsklinik und Poliklinik für Geburtshilfe und
Pränatalmedizin

apl. Prof. Dr. Susanne Unverzagt
Institut für Allgemeinmedizin

apl. Prof. Dr. Stefan Watzke
Universitätsklinik u. Poliklinik für Psychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik

PD Dr. Susann Weihrauch-Blüher
Universitätsklinik u. Poliklinik für Pädiatrie I

PD Dr. Christopher Weise
Universitätsklinik und Poliklinik für Neurologie

 

Hinweise für Betreuerinnen und Betreuer

PO 2008 betrifft alle Doktorandenverträge, die vor dem 23.02.2016 abgeschlossen wurden

1) Antrag zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (DV)

  • besteht aus Doktorandenvertrag, Betreuungsvereinbarung und einer Kopie des Abschlusszeugnisses
  • der Antrag ist möglichst zeitnah zu Beginn des Forschungsvorhabens zu stellen

 

2) Eröffnungsgesuch

  • Online-Anmeldung durch die Doktorandin / den Doktoranden notwendig (Löwenportal der Universität). Das Zulassungsgesuch wird der Doktorandin / dem Doktoranden per Mail zugeschickt und muss von der Betreuerin / dem Betreuer und der Einrichtungsleiterin / dem Einrichtungsleiter unterschrieben werden.
  • Formular für die Gutachtervorschläge (Link zum Formular) vom Betreuer einzureichen

 

Drei Gutachtervorschläge sind notwendig:

  •  davon mind. eine Universitätsprofessorin / ein Universitätsprofessor
  •   davon mind. ein/e HSL der MF
  •   davon mind. eine  externe Hochschullehrerin / ein externer Hochschullehrer
  •   die Betreuerin / der Betreuer verpflichtet sich zur Begutachtung der Dissertation

 Bitte mind. eine Reservegutachterin / einen Reservegutachter benennen!  Bitte achten Sie darauf, dass die Doktorandin / der Doktorand nicht mit der Gutachterin / dem Gutachter zusammen publiziert hat.

 

Bewertung: Das entsprechende Formular wird im Vorfeld allen Gutachtern zugesandt

1,0; 1,3

1,7; 2,0; 2,3

2,7; 3,0; 3,3

3,7 oder 4,0

Hinweise auf Veränderung zur Dissertation ist nicht möglich.

 

3) Verteidigung

Wird von der betreuenden Einrichtung organisiert.

Vorsitz: Fachvertreterin / Fachvertreter

Note der Verteidigung wird direkt nach der Verteidigung durch die Verteidigungskommission festgelegt;

Festlegung der Gesamtnote des Promotionsverfahrens durch den Promotionsausschuss in der folgenden Sitzung des Promotionsausschusses.

Alle Teilvoten (jedes Gutachten und die Bewertung der Verteidigung) gehen zu gleichen Teilen (d.h. mit je 1/4 im Normalfall bzw. mit 1/5 bei einem negativen Gutachten) in das Gesamtprädikat ein.

 

Als Gesamtvotum ist erreichbar:

summa cum laude“: Kann auf Vorschlag des Promotionsausschusses durch Beschluss des Fakultätsvorstandes bei Vorliegen aller Teilnoten mit 1,0 sowie Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen wie beispielsweise Publikationen (akzeptierte) in peer reviewed Zeitschriften, wissenschaftliche Preise, Patente erteilt werden.

 

magna cum laude“: Wird bei Erreichen eines Gesamtvotums x von 1,0 ≤ x < 1,5 ohne zusätzliche wissenschaftliche Leistungen und kann auf Vorschlag des Promotionsausschusses bei Erreichen eines Gesamtvotums x von 1,5 ≤ x ≤ 2,0 mit zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen, wie beispielsweise Publikationen (akzeptierte) in peer reviewed Zeitschriften, wissenschaftliche Preise, Patente erteilt werden.

 

cum laude“: Wird bei Erreichen eines Gesamtvotums x von 1,5 ≤ x < 2,5 ohne zusätzliche wissenschaftliche Leistungen und kann auf Vorschlag des Promotionsausschusses bei Erreichen eines Gesamtvotums x von 2,5 ≤ x ≤ 3,0 mit zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wie beispielsweise Publikation (akzeptierte) in peer reviewed Zeitschriften, wissenschaftliche Preise, Patente erteilt werden.

 

rite“: Wird bei Erreichen eines Gesamtvotums x von 2,5 ≤ x < 3,5 ohne zusätzliche wissenschaftliche Leistungen erteilt.

 

non sufficit“: Wird bei einem Gesamtvotum von x ≥ 3,5 erteilt.

PO 2015 betrifft alle Doktorandenverträge, die ab dem 23.02.2016 abgeschlossen wurden

1) Antrag zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (DV)

  - besteht aus Doktorandenvertrag, Betreuungsvereinbarung und einer Kopie des Abschlusszeugnisses

  - der Antrag ist möglichst zeitnah zu Beginn des Forschungsvorhabens zu stellen

 

2) Eröffnungsgesuch frühestens 6 Monate nach unterzeichnetem Doktorandenvertrag möglich

-Online-Anmeldung durch die Doktorandin / den Doktoranden notwendig (Löwenportal der Universität). Das Zulassungsgesuch wird der Doktorandin / dem Doktoranden per Mail zugeschickt und muss von der Betreuerin / dem Betreuer und der Einrichtungsleiterin / dem Einrichtungsleiter unterschrieben werden

-Formular für die Gutachtervorschläge (Link zum Formular) sollen von der Betreuerin / dem Betreuer eingereicht werden

 

Zwei Vorschläge sind notwendig und ein zusätzlicher Reservegutachter ist günstig:

PO: Die Dissertation wird von zwei habilitierten Gutachterinnen bzw. Gutachtern bewertet. Nur eine Gutachterin bzw. ein Gutachter darf der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angehören. Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Dissertation ist als Gutachterin bzw. Gutachter nicht zugelassen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Doktorandin / der Doktorand nicht mit der Gutachterin / dem Gutachter zusammen publiziert hat.

 

Bewertung: Das entsprechende Formular wird im Vorfeld allen Gutachtern zugesandt.

Folgende Bewertungen sind möglich:

sehr gut

gut

genügend

ungenügend

Hinweise auf Veränderung zur Dissertation sind möglich!

 

3) Verteidigung

Wird von der betreuenden Einrichtung organisiert

Vorsitz: ein Mitglied des Promotionsausschusses

Festlegung des Gesamtprädikates durch die Verteidigungskommission

Mitteilung des Gesamtprädikates nur an den Doktoraden/in durch das Ausschussmitglied

 

Folgende Gesamtnoten werden vergeben: (§ 12 PO 2015)

- „magna cum laude“ (sehr gut) wird bei Erreichen eines Gesamtvotums x < 1,5 erteilt.

- „cum laude“ (gut) wird bei Erreichen eines Gesamtvotums 1,5 ≤ x < 2,5 erteilt.

-  „rite“ (genügend) wird bei Erreichen eines Gesamtvotums x ≥ 2,5 erteilt.

 

Alle Teilvoten (jedes Gutachten und die Bewertung der Verteidigung) gehen zu gleichen Teilen (d.h. mit je 1/3 im Normalfall bzw. mit 1/4 bei einem negativen Gutachten) in das Gesamtprädikat ein.

 

Mit dem Prädikat „summa cum laude“ als besondere Auszeichnung können besonders herausragende wissenschaftliche Dissertationen und die ausgezeichnete Qualität ihrer öffentlichen Verteidigungen gewürdigt werden, sofern die Gesamtnote „magna cum laude“ vergeben wurde. Diese besondere Qualität muss anhand einer Publikation gemeinsam mit der Betreuerin / dem Betreuer zum Dissertationsthema in einem Journal mit Peer-Review-Verfahren nachgewiesen werden.  Die Veröffentlichung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Das Prädikat „summa cum laude“ wird vom Promotionsausschuss in der der Verteidigung folgenden Sitzung festgelegt.

Einführung in die (zahn)medizinische Dissertation Hinweise und Tipps

Folien der Informationsveranstaltung vom 20.04.2023

Bilder Urkundenübergabe