Generelles Besuchsverbot am UKH bleibt bestehen

Am Universitätsklinikum Halle (Saale) (UKH) gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot. Nur in begründeten Einzelfällen können Besuche genehmigt werden. Die Ausnahmegenehmigungen erteilt die behandelnde Einrichtung. Wenn Sie eine Besuchserlaubnis erhalten haben, gilt für alle Tage der Woche:

Besuchszeit: 1 Stunde pro Tag pro Patient/in im Zeitraum von 15 bis 18 Uhr

Besucherinnen und Besucher müssen für die folgenden Maßnahmen etwa 30 Minuten mehr einplanen:

  • Ausfüllen der Besucher-Checkliste am Eingang – am besten bringen Sie die Checkliste schon fertig ausgefüllt mit (zum Download)
  • Antigen-Testung (Schnelltest) im Covid-Test-Raum am Haupteingang neben der Zentralen Patientenaufnahme – nur mit einem negativen Abstrich ist der weitere Zutritt gestattet

An der Universitätsmedizin Halle (Saale) wird ab sofort auf die Temperaturmessung an allen Eingängen verzichtet. In wissenschaftlichen Studien hat sich diese Maßnahme als nicht effektiv herausgestellt.

Im Kreißsaal bzw. bei der Geburt darf weiterhin eine erwachsene Begleitperson anwesend sein. Die Begleitperson darf nach der Geburt des Kindes noch so lange im Klinikum verbleiben, bis Mutter und Kind auf die Wochenstation verlegt werden. Auf der Wochenstation gilt ebenfalls das Besuchsverbot. Dies betrifft auch die Partnerinnen und Partner der Mütter.

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