Der Klinikumsvorstand bekennt sich ausdrücklich zu den im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) niedergelegten Grundsätzen der Wahrung der Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der menschenbezogenen und der umweltbezogenen Rechte. Unser Bestreben ist es, mögliche Risiken und Verletzungen der Pflichten zur Wahrung der Menschen- und Umweltrechte so früh wie möglich zu erkennen und deren Eintritt durch hinreichende Präventionsmaßnahmen zu verhindern oder zu vermindern.


Das Anliegen des Klinikumsvorstands ist es, durch klare Strukturen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung dieser Grundsätze zu sorgen. Dabei soll sich jeder Beschäftigte in jeder Organisationseinheit des Universitätsklinikums sowie seine unmittelbaren und gegebenenfalls mittelbaren Zulieferer über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschen- und Umweltrechte im Klaren sein und sich für die alltägliche Umsetzung einsetzen.


Im UKH ist ein Risikomanagement etabliert. Ein vom Vorstand geführtes, zentrales Risikoteam unterstützt dabei die einzelnen Risikomanagementbeauftragten der Bereiche. Die Lieferkettenrisiken werden regelmäßig und anlassbezogen behandelt. Die Risikoanalyse wird von Beschäftigten aus Bereichen und Stellen mit direktem Lieferantenkontakt durchgeführt. Behandelte Risikomeldungen und Risikoanalysen werden gewichtet und priorisiert, unter Beachtung der tatsächlichen Umstände und hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass ein Verstoß gegen die Menschenrechte und umweltbezogenen Rechte droht.


Bei der Behandlung der Lieferkettenrisiken und Meldungen von Pflichtverletzungen hinsichtlich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken verwenden wir die folgenden Kriterien:

  • die typischerweise zu erwartende Schwere unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Umkehrbarkeit der Verletzung
  • die Einflussmöglichkeit des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines Risikos
  • das Ausmaß und die Art des Verursachungsbeitrags des UKH und des Anbieters zum Risiko
  • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Anbieters.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse dokumentieren wir im UKH. Diese werden an die Entscheidungsträger im UKH kommuniziert und Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen durchgeführt.

Präventiv werden in den Beschaffungseinheiten Schulungsmaßnahmen zum LkSG durchgeführt.

Der Klinikumsvorstand erwartet von allen Beschäftigten die Einhaltung und Umsetzung der Gesetzesvorgaben und insbesondere für die prioritären Risiken, dass sie die internen Vorgaben einhalten. Die Einhaltung wird auf allen Leitungsebenen geprüft.
Entsprechende Erwartungen werden an die Zulieferer/Anbieter gestellt. Nach regelmäßiger Prüfung der Wirksamkeit von ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden diese gegebenenfalls angepasst.

Das Verfahren der Risikobehandlung ist auf der UKH-Homepage veröffentlicht und wird regelmäßig auf seine Wirksamkeit hin überprüft.

Prof. Dr. T. Moesta
Ärztlicher Direktor und Vorsitzender des Klinikumsvorstandes

Prof. Dr. H. Kielstein
Dekanin der Medizinischen Fakultät und Vorsitzende des Fakultätsvorstandes

C. Becker
Direktorin des Pflegedienstes und Mitglied des Klinikumsvorstandes Mitglied des Klinikumsvorstandes

A. Beblacz
Kaufmännischer Direktor und Mitglied des Klinikumsvorstandes Mitglied des Klinikumsvorstandes