Medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht am Universitätsklinikum Halle (Saale)

Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten, die das Universitätsklinikum Halle (Saale) betreten, müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Damit sind die als OP-Masken bezeichneten einfachen Mund-Nasen-Schutze gemeint.

Diese Masken werden an den beiden Eingängen – dem Haupteingang sowie dem Zugang am Landeszentrum für Zell- und Gentherapie – ausgehändigt und sind für die gesamte Dauer des Aufenthaltes im Klinikum vor Mund und Nase zu tragen. 

Selbstgenähte Stoffmasken, Schals und weitere „textile Barrieren“ sind im Klinikum nicht zulässig. Ebenso sind FFP-Masken mit Ventil nicht erlaubt, da diese zwar die Atemluft für den Träger filtern, aber nicht die Atemluft des Trägers und somit für andere keinen Schutz bieten.

Das UKH möchte allen, die sich im Klinikum aufhalten, den bestmöglichen Schutz gewähren und damit auch gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten weiterhin bestmöglich versorgt werden können.