Neu gewählter Vorstand und Mitglieder des Klinischen Ethikkomitees am UKH unterstützen bei ethischen Fragen

Patientenverfügungen oder der Nutzen einer medizinischen Behandlung sind klassische Beispiele von ethischen Konflikten im klinischen Alltag, die Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige vor große Herausforderungen stellen. Bei der Lösung zu unterstützen ist Aufgabe des Klinischen Ethikkomitees (KEK) des Universitätsklinikum Halle (Saale).  

Dessen 20 Mitglieder haben einstimmig einen neuen Vorstand gewählt. Diesem gehören Professor Dr. Michael Bucher (Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin), Dr. Patrick Jahn, Dr. Heike Schmidt (Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaften) sowie Bruder Wolfgang Schönberg (Seelsorge) an. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Mitglieder des KEK stammen aus unterschiedlichen Berufsgruppen am UKH, unter anderem aus der Gesundheits- und Krankenpflege, dem ärztlichen Dienst und der Seelsorge sowie unterschiedlichen Disziplinen und Arbeitsgebieten, beispielsweise der Humangenetik, Medizinethik und den Rechtswissenschaften. „Wichtig für die ethische Analyse eines Falls in der klinischen Praxis ist, dass die verschiedenen Perspektiven auf den Fall eingebracht und besprochen werden“, sagt der Geschäftsführer des KEK, Andre Nowak. 

Das Angebot der Klinischen Ethik am UKH ist vielfältig. Ergänzend zu den regelmäßigen Sitzungen des KEK, die der Planung der Aktivtäten der Klinischen Ethik dienen, werden Fortbildungen sowie ethische Fallbesprechungen auf den Stationen des UKH durchgeführt. 

Ein Angebot für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige ist das Erstellen von Patientenverfügungen nach dem strukturierten Verfahren des „Advance Care Planning“ (deutsch: Behandlungsplanung im Voraus). „Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, denn es gehen weitreichende Konsequenzen damit einher“, sagt Prof. Dr. Jan Schildmann, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin und Leiter des Arbeitsbereichs Klinische Ethik. Wichtig sei dem Komitee, Angebote zu entwickeln, die im klinischen Alltag angenommen werden und die Reflexion über ethische Aspekte fördern können, so Schildmann weiter. 

Anfragen an die Geschäftsstelle des KEK können sowohl von den verschiedenen Berufsgruppen am UKH als auch von Patienten und deren Angehörigen gestellt werden. Die ethische Fallberatung wird an Werktagen innerhalb von 24 Stunden tätig. 

Kontakt und weitere Informationen unter: 

www.medizin.uni-halle.de/klinische-ethik