Modul verbundförderung

Ausgewiesene Wissenschaftler(innen) sollen, auch Profilbereich-übergreifend, in fakultätsintern geförderten Forschungsverbünden zusammengeführt werden. Dies dient dem Ziel, die Vernetzung zwischen den Gruppen und Einrichtungen in einem definierten Themenfeld so weit zu stärken, dass nach 3-jähriger Förderung jeweils ein extern geförderter Forschungsverbundantrag (Forschergruppe, Graduiertenkolleg, o.ä.) im Rahmen der Alternsforschung eingereicht werden kann.

  • Call für Voranträge am 01.12.2023 (per Mail und auf Webseite des VBF)
  • Deadline für Voranträge am 18.02.2024
  • fakultätsöffentliche Vorstellung der Voranträge am 14.03.2024
  • Deadline für Vollanträge 26.05.2024
  • externe Begutachtung ab Ende Mai bis Anfang Juli
  • Auswertung der Gutachten durch den Forschungsausschuss
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung vrstl. Mitte Juli
  • Förderbeginn vrstl. November/Dezember 2024

Die Förderung eines Verbundes ermöglicht eine mittelfristig angelegte enge Zusammenarbeit von WissenschaftlerInnen an einer besonderen Forschungsaufgabe aus der Alternsforschung, mit dem Ziel, Ergebnisse zu erreichen, die über die Einzelprojektförderung deutlich hinausgehen. Übergeordnetes Ziel der Verbundförderung ist es, die Vernetzung zwischen den Gruppen und Einrichtungen im Bereich der Alternsforschung (grundlagenwissenschaftlich, translational, klinisch, versorgungswissenschaftlich) zu stärken und dabei einen engen Bezug zu den beiden profilbildenden Forschungsschwerpunkten der Medizinischen Fakultät aufzuweisen. Im Rahmen dieser Förderung sollen ausgewiesene WissenschaftlerInnen bevorzugt profilbereich-übergreifend zusammengeführt werden. Die Forschung an der Universitätsmedizin Halle soll gestärkt werden durch exzellente Wissenschaft im Konsortium, Entwicklung von Führungskompetenzen, Stärkung des Forschungsumfeldes sowie Partizipation und Disseminierung. Hierdurch soll es ermöglicht werden, dass nach 3-jähriger Förderung jeweils ein extern geförderter Forschungsverbundantrag (Forschergruppe, Graduiertenkolleg, o.ä.) im Rahmen der Alternsforschung eingereicht werden kann. Der Verbund hat mindestens 3 aber maximal 6 Teilprojekte, in denen koordiniert an der übergeordneten Forschungsaufgabe gearbeitet wird.

Gefördert werden maximal zwei Verbünde mit je mindestens drei Teilprojekten. Pro Verbund ist eine Finanzierung von maximal 300.000 € / Jahr (Personalkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10.000 €) für 3 Jahre vorgesehen.

Der Antrag auf eine Verbundförderung wird gemeinsam von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt und von der Sprecherin bzw. dem Sprecher eingereicht. Antragsberechtigt sind alle promovierten MitarbeiterInnen der Universitätsmedizin Halle. Projektleiter oder Co-Projektleiter (respektive AG) können sich mit maximal einem Teilprojekt im Rahmen der Ausschreibung beteiligen. Für die Größe der Konsortien werden mindestens drei und maximal sechs Teilprojekte empfohlen. Eine fachspezifisch angemessene Beteiligung von Wissenschaftlerinnen ist anzustreben. Die Anträge sind als pdf-Datei per E-Mail an die Adresse an prodekanat.forschung☉medizin.uni-halle.de in englischer Sprache einzureichen.

Die Begutachtung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien DFG-, BMBF- und DAAD-geförderter Forschungsprojekte in einem zweistufigen Verfahren. Für die Sicherstellung einer adäquaten Begutachtung, muss der Antrag einem Forschungsbereich (Molekulare Medizin oder Versorgungsforschung) zugeordnet werden. Im ersten Schritt formulieren die beteiligten WissenschaftlerInnen eine Antragsskizze (max. 5 Seiten). Diese Skizze wird von der Arbeitsgruppe Roux-Programm hinsichtlich formaler Aspekte begutachtet und im Forschungsausschuss durch die designierte Sprecherin oder den Sprecher vorgestellt. Die Aufforderung zur weiteren Antragstellung erfolgt durch die Prodekanin Forschung nach positivem Votum des Forschungsausschusses (Zweidrittelmehrheit).
Der Vollantrag (max. 25 Seiten) muss spätestens zehn Wochen nach positiver Evaluation der Antragsskizze an den Verwaltungsbereich Forschung gestellt werden. Die Begutachtung erfolgt durch ein Gremium aus externen WissenschaftlerInnen. Bei der Begutachtung werden wie im folgenden Beispiel dargestellt die Schwerpunkte mit ihren einzelnen Unterpunkten separat nach einem Punktesystem bewertet.
Die Voten der externen Gutachter werden an den Forschungsausschuss übermittelt, der auf Basis der Gutachten eine Förderempfehlung an den Fakultätsvorstand ausspricht. Gibt es aus beiden Bereichen förderwürdige Anträge, so wird aus jedem Bereich ein Verbund gefördert. Der Fakultätsvorstand entscheidet bei positiver Evaluation über die Förderung. Nach einem Jahr muss die Gruppe einen Zwischenbericht vorlegen, ansonsten ist eine Mittelkürzung möglich.