Der Fakultätsvorstand nimmt die ihm nach § 3 Abs. 4 HMG LSA zugewiesenen Aufgaben wahr und ist - soweit nicht anders geregelt - für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig. Die Aufgaben des Fakultätsvorstandes, deren Verteilung durch einen Geschäftsverteilungsplan geregelt ist, können Sie nachfolgend einsehen.

Der Fakultätsvorstand führt im Rahmen der Aufgaben der Fakultät die Aufsicht über die der Forschung und Lehre dienenden Einrichtungen, die der Fakultät zugeordnet sind und entscheidet über den Einsatz der Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes sowie der sonstigen Mitarbeiter:innen der Fakultät. Des Weiteren ist er für die wirtschaftliche Verwendung der der Fakultät für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel verantwortlich. Der Fakultätsvorstand unterrichtet den Fakultätsrat regelmäßig über alle wichtigen Angelegenheiten.

Der Fakultätsvorstand hat darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät,
  2. die Vorbereitung von Zielvereinbarungen,
  3. die Abstimmungen mit dem Klinikumsvorstand,
  4. die Aufstellung von Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung der Zuschüsse für Forschung und Lehre,
  5. die Zuweisung und Verteilung der Zuschüsse,
  6. die Vorlage der Berufungsvorschläge an den Fakultätsrat; der Fakultätsvorstand kann Berufungsvorschläge an die Berufungskommission zurückverweisen, wenn er die Vorgeschlagenen nicht für hinreichend qualifiziert oder eine andere Reihenfolge für gerechtfertigt hält,
  7. die Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsbeschreibung von Professoren- und Professorinnenstellen sowie Juniorprofessoren- und Juniorprofessorinnenstellen für den Fakultätsrat,
  8. die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages, des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Erläuterungsberichtes; der Erläuterungsbericht muss über die den einzelnen Einrichtungen zugewiesenen Stellen und Mittel, ihre Verwendung und die Leistungen in Forschung und Lehre Auskunft geben. Näheres zur Aufstellung des Haushaltsvoranschlages, des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Erläuterungsberichtes wird im Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt.
  • Prof. Dr. Heike Kielstein, Dekanin
  • Prof. Dr. Rüdiger Horstkorte, Studiendekan
  • Prof. Dr. Dirk Vordermark, Prodekan Struktur und strategische Entwicklung
  • Prof. Dr. Thomas Moesta, Ärztlicher Direktor
  • Prof. Dr. Claudia Wickenhauser, Prodekanin Forschung (beratend)
  • Prof. Dr. Dr. Walter A. Wohlgemuth, Prodekan Finanzen, Personal und Haushaltsentwicklung (beratend)
  • Alexander Beblacz, Kaufmännischer Direktor (beratend)