Berichtspflicht im Wilhelm-Roux-Programm

Die Annahme der Förderung im Wilhelm-Roux-Programm verpflichtet zur Abgabe eines Forschungsberichtes über die Fortschritte und die Ergebnisse der durch die Förderung ermöglichten Untersuchungen. Der Forschungsbericht ist i.d.R. drei Monate nach Ablauf der Förderung im VB Forschung einzureichen. Zur Erstellung Ihres Abschlussberichtes nutzen Sie bitte diese Vorlage und schicken diese per Mail an den VB Forschung.