Die Universitäten und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt stehen in den Bereichen Forschung, Nachwuchsförderung und Lehre in enger Kooperation. Insbesondere die Erfolge bei der Bildung von Forschungsschwerpunkten zeigen, wie gut beide Seiten voneinander profitieren können.

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Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt

Grundlage für die Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt bildet das "Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses" (Graduiertenförderungsgesetz). Anträge können i.d.R. jeweils zum 31. Januar beziehungsweise 31. Juli eines jeden Jahres für einen Förderbeginn zum 1. April beziehungsweise 1. Oktober eingereicht werden. Es erfolgt immer eine gesonderte Ausschreibung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Forschen & Entwickeln: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Weltneuheiten zum Durchbruch verhelfen, innovativen Forschungsergebnissen den Zugang zur Industrie öffnen, Ideen und mutigen Projekten den Weg ebnen. Dazu gehören kreative Köpfe, gute Partner und eine gesicherte Finanzierung. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Unternehmen in Sachsen-Anhalt eine breite Auswahl von maßgeschneiderten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für geplante Maßnahmen in Forschung und Entwicklung aus Programmen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.