Das FZDA versteht sich als interdisziplinäre Vernetzungsplattform für moderne Datenanalyse in der medizinischen Forschung.

Als solche soll das FZDA dienen seinen Mitgliedern zum wissenschaftlichen Austausch und zur Koordination gemeinsamer Forschung dienen sowie insbesondere

  1. sich interdisziplinär und kooperativ ausgerichteten Forschungsvorhaben widmen;
  2. innovative datengetriebene medizinische Forschungsansätze, sowohl im Bereich der Krankheits-orientierten und Patienten-orientierten klinischen Forschung als auch für die Versorgungsforschung, entwickeln und erproben;
  3. mit Forschungseinrichtungen außerhalb der medizinischen Fakultät zusammenarbeiten und den Austausch zwischen Wissenschaftler*innen unterstützen;
  4. die interdisziplinäre und kooperative Drittmittelakquise unterstützen.

Weiter dient das FZDA seinen  Mitgliedern zur gegenseitigen Weiterbildung sowie zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Datenanalyse und datengetriebener medizinischer Forschung. Es ermöglicht durch Weiterbildungsangebote einen fundierten wissenschaftlichen Austausch zwischen den beteiligten Mitgliedern.
 

Die Arbeit des FZDA wird koordiniert von einer Steuerungsgruppe mit langjähriger Expertise in den Bereichen Datenintegration, Datananalyse, Bioinformatik und Künstliche Intelligenz. 

Gleichzeitig beteiligen sich zahlreiche Experten sowohl aus der Krankheits-orientierten und Patienten-orientierten klinischen Forschung als auch aus Versorgungsforschung an unserer Plattform und bringen entsprechend eine breit gestreute medizinische Expertise in das FZDA ein.

 

Bestimmungen für das

Forschungszentrum Data Analytics (FZDA)

der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

(eingerichtet als Forschungszentrum im Sinne der Empfehlungen des Wissenschaftsrates¹)

 

(¹ Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom 13.7.2007 (Drs. 7984-07; Allgemeine Empfehlungen zur Universitätsmedizin) und vom 13.7.2012 (Drs. 2411–12: Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, Abschnitt II.3, S. 96))

 

§ 1 Zweck

(1) Das „Forschungszentrum Data Analytics“ (kurz: FZDA) ist ein auf Beschluss des Fakultätsvorstands eingerichtetes Zentrum der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

(2) Das Forschungszentrum ist zunächst auf sechs Jahre befristet. Verlängerung ist möglich.

(3) Das Forschungszentrum dient seinen Mitgliedern nach § 2 zur Vernetzung und Koordination gemeinsamer Forschung in den durch die Mitglieder vertretenen Fachgebieten. Es soll insbesondere:

  1. sich interdisziplinär und kooperativ ausgerichteten Forschungsvorhaben widmen;
  2. innovative datengetriebene medizinische Forschungsansätze, sowohl im Bereich der Krankheits-orientierten und Patienten-orientierten klinischen Forschung als auch für die Versorgungsforschung, entwickeln und erproben;
  3. mit Forschungseinrichtungen außerhalb der medizinischen Fakultät zusammenarbeiten und den Austausch zwischen Wissenschaftler*innen unterstützen;
  4. die interdisziplinäre und kooperative Drittmittelakquise unterstützen.

(4) Das Forschungszentrum dient seinen  Mitgliedern nach § 2 zur gegenseitigen Weiterbildung sowie zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Datenanalyse und datengetriebener medizinischer Forschung. Es ermöglicht durch Weiterbildungsangebote einen fundierten wissenschaftlichen Austausch zwischen den beteiligten Mitgliedern. Mitglieder des FZDA werden zu Initiierung und Durchführung entsprechender Veranstaltungen angeregt.

 

§ 2 Mitglieder

(1) Gründungsmitglieder des FZDA sind die in der Anlage genannten Personen. Weitere Mitglieder können sein:

  1. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gemäß § 60 Nr. 1 HSG LSA sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 60 Nr. 2 HSG LSA, die Forschungs- und / oder Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität oder im UKH (Universitätsmedizin Halle) ausüben;
  2. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gemäß § 60 Nr. 1 HSG LSA sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 60 Nr. 2 HSG LSA anderer Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

(2) Weitere Mitglieder können auf Antrag an den Vorstand aufgenommen werden; der Fakultätsvorstand wird darüber in Kenntnis gesetzt. Die Beantragung und Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt formlos.

(3) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Forschungszentrums.

 

§ 3 Leitung

(1) Das Forschungszentrum wird durch einen Vorstand geleitet, der aus vier Personen besteht, darunter drei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer gemäß § 60 Nr. 1 HSG LSA und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter gemäß § 60 Nr. 2 HSG LSA, die Forschungs- und / oder Lehrtätigkeit in der Universitätsmedizin Halle ausüben.

(2) Der Vorstand wird durch Wahl für die Dauer von drei Jahren bestimmt und wählt aus dem Kreis der Hochschullehrer eine Sprecherin bzw. einen Sprecher und deren bzw. dessen Stellvertreterin. Wiederwahl ist möglich.

(3) Der Vorstand ist in allen Belangen des Zentrums Ansprechpartner des Fakultätsvorstandes und vertritt das FZDA gegenüber den Gremien der Medizinischen Fakultät.

(4) Das FZDA wird nach außen von der Sprecherin bzw. dem Sprecher vertreten. Die Außenvertretung der Medizinischen Fakultät bleibt davon unberührt.

 

§ 4 Aufgaben des Vorstands

(1) Unbeschadet der Zuständigkeit der bestehenden Gremien der Universität und der Fakultät in Haushalts-, Wirtschafts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten trägt der Vorstand des Zentrums die Verantwortung für die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er sorgt für die Ausführung der Aufgaben des Zentrums und die Ausführung seiner Beschlüsse. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Regelung der inneren Organisation, Leitung der Verwaltung des Zentrums und Sorge für den wirtschaftlichen Einsatz von Ressourcen des Zentrums;
  • Einberufung und Leitung von Sitzungen des Vorstands mindestens einmal im Semester. Digitale Sitzungsformate sind möglich. Der Vorstand kann weitere sachverständige Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler zu Sitzungen hinzuziehen.

(2) Insbesondere hat der Vorstand die Aufgabe,

  • das wissenschaftliche Programm des Zentrums zu gestalten und umzusetzen;
  • Aktivitäten und Arbeitsergebnisse des Zentrums öffentlich bekannt zu machen;
  • auf Antrag weitere Mitglieder aufzunehmen oder deren Mitwirkung zu beenden.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

(1) Der Vorstand beruft bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, eine Versammlung aller Mitglieder des Zentrums ein, in der diese Gelegenheit zu Information und Aussprache haben. Auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Zentrums ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Digitale Veranstaltungsformate sind möglich.

(2) Die Mitgliederversammlung kann alle grundsätzlich den Geschäftsbereich des Zentrums berührenden Fragen erörtern und Empfehlungen an den Vorstand aussprechen.

 

§ 6 Beschluss der Bestimmungen

Die Bestimmungen des Forschungszentrums Data Analytics wurden vom Fakultätsvorstand in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen. Der Fakultätsrat hat die Bestimmungen in seiner Sitzung am 11.7.2023 befürwortend zur Kenntnis genommen.

 

Halle (Saale), 27.11.2023